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17. März 2010

Kein Feiertagszuschlag am Ostersonntag



Erfurt - Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag für den Ostersonntag. Denn dieser sei kein gesetzlicher Feiertag, erklärte das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch. Damit wiesen die Richter in Erfurt die Klage von Beschäftigten der Brot- und Backwarenindustrie zurück, die sich nicht mit der Zahlung des geringeren Sonntagszuschlages für den Ostersonntag abfinden wollten.

Sie argumentierten, Oster- und Pfingstsonntag seien in der christlichen Welt Feiertage. Das Bundesarbeitsgericht kippte aber jetzt Entscheidungen der Vorinstanzen, die den Klägern recht gegeben hatten.

Lesen Sie auch: Gewerkschaften fordern kräftige Lohnerhöhung für Staatsbedienstete

Die Zeit der Zurückhaltung ist vorbei: Die Gewerkschaften fordern 6,5 Prozent mehr Gehalt für rund zwei Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Die Mitarbeiter des Bundes und der Kommunen bräuchten spürbar mehr Geld in den Taschen, erklärten ver.di und dbb Tarifunion am Donnerstag in Berlin. Dies würde den Konsum ankurbeln und so der heimischen Wirtschaft zugutekommen. Die Arbeitgeber wiesen die Forderung als überhöht zurück.  zur Nachricht >>


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