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17. März 2010 Kein Feiertagszuschlag am Ostersonntag
Erfurt - Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag für den Ostersonntag. Denn dieser sei kein gesetzlicher Feiertag, erklärte das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch. Damit wiesen die Richter in Erfurt die Klage von Beschäftigten der Brot- und Backwarenindustrie zurück, die sich nicht mit der Zahlung des geringeren Sonntagszuschlages für den Ostersonntag abfinden wollten.
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