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16. März 2010
Einsturz des Kölner Stadtarchiv: Schadenersatzklagen von Leihgebern gescheitert
Köln - Gut ein Jahr nach dem Einsturz des Historischen Stadtarchivs hat das Landgericht Köln die Schadenersatzklagen dreier Leihgeber gegen die Domstadt abgewiesen. Das Gericht sah keine Pflichtverletzung der Stadt. Denn den Verantwortlichen dort seien vor der Katastrophe keine Auffälligkeiten bekanntgewesen, die Zweifel an der Standsicherheit des Gebäudes hätten aufkommen lassen müssen, hieß es in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil.
Die Kläger, die dem Stadtarchiv Materialen in Verwahrung gegeben hatten, forderten von der Stadt Köln die Herausgabe ihrer Archivalien und Schadenersatz. Die Stadt habe sich grob fahrlässig verhalten, ihre Obhutspflichten verletzt und trotz Warnhinweisen im Vorfeld des Unglücks nichts unternommen, machten sie geltend. Denn vor dem Einsturz habe es viele Warnhinweise wie Schäden am Stadtarchiv und benachbarten Gebäuden gegeben.
Das Gericht wies diese Einschätzung jedoch zurück. Die Richter betonten, alle von der Stadt in Auftrag gegebenen Untersuchungen hätten zu dem Ergebnis geführt, dass die vorhandenen Setzungen innerhalb der Norm lagen und die Standsicherheit des Gebäudes nicht gefährdet war.
Auch die geforderte Herausgabe der Archivalien lehnte das Gericht ab. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei eine Herausgabe des Archivmaterials angesichts der Gesamtumstände nicht zumutbar. Die nach dem Einsturz geborgenen Schätze sind derzeit auf zahlreiche Archive verteilt und zum großen Teil nicht einmal gesichtet worden. weiterlesen >>

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