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Scheidender Verfassungsgerichtspräsident mahnt Generationengerechtigkeit an

veröffentlicht am 14.03.2010


Der scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält eine Reform des Sozialstaats und seine Anpassung an veränderte Bedingungen für unausweichlich. Dabei werde der Gesetzgeber dem Gedanken der Generationengerechtigkeit hinreichend Rechnung zu tragen haben, mahnte er im Gespräch mit der Nachrichtenagentur DAPD. Im letzten Interview seiner am Dienstag zu Ende gehenden Amtszeit zog Papier zugleich eine Bilanz seiner insgesamt zwölf Jahre in Karlsruhe.

 

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Karlsruhe - Der scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält eine Reform des Sozialstaats und seine Anpassung an veränderte Bedingungen für unausweichlich. Dabei werde der Gesetzgeber dem Gedanken der Generationengerechtigkeit hinreichend Rechnung zu tragen haben, mahnte er im Gespräch mit der Nachrichtenagentur DAPD. Im letzten Interview seiner am Dienstag zu Ende gehenden Amtszeit zog Papier zugleich eine Bilanz seiner insgesamt zwölf Jahre in Karlsruhe. Dabei bezeichnete er das deutsche Verfassungsrecht als «Exportgut» und «Standortfaktor».


Papier bekräftigte, dass der Sozialstaat «einen nicht unwesentlichen Teil der nationalen Identität Deutschlands» ausmache. Allerdings stehe diese Errungenschaft vor einer historischen Herausforderung angesichts der exorbitanten Staatsverschuldung und der demografischen Entwicklung. Hinzu komme die Problematik, dass die Wirtschaft zunehmend international agiere, während für die sozialen Aufgaben weitestgehend die Nationalstaaten verantwortlich blieben.


Deshalb sei es nach seinem Dafürhalten eine der anspruchvollsten Reformaufgaben der modernen Politik, «die unverzichtbare Begrenzung staatlicher Aufgaben anzugehen und gleichzeitig das Verhältnis von Eigenverantwortung und Solidarität politisch transparent, nachvollziehbar und konsequent auszugestalten». Mit dem Gedanken der Generationengerechtigkeit müsse zugleich der sozialen Nachhaltigkeit im Interesse der Kinder und nachfolgender Generationen Rechnung getragen werden. Ausdrücklich betonte Papier, hierbei räume das Grundgesetz dem Gesetzgeber einen großen Gestaltungsspielraum ein.


Auch das Hartz-IV-Urteil enthalte zwar klare Maßgaben für den Gesetzgeber zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Es belasse ihm aber innerhalb dieser Vorgaben Gestaltungsspielräume. Sicherheitsgesetze wie Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung habe Karlsruhe ebenfalls nicht in Bausch und Bogen verworfen, «wohl aber Maßstäbe und Grenzen im Interesse der grundgesetzlichen Freiheitsgarantien herausgearbeitet», betonte der scheidende Verfassungsgerichtspräsident.


Während seiner Amtszeit habe der Gesetzgeber auf neuartige technologische Herausforderungen und Bedrohungsszenarien - insbesondere durch den internationalen Terrorismus - zu reagieren gehabt und dabei vielfach gesetzgeberisches Neuland betreten. In seinen Urteilen dazu sei es dem Bundesverfassungsgericht vor allem um den Schutz der Menschenwürde, die Verhältnismäßigkeit der Grundrechtseingriffe und verfahrensrechtliche Anforderungen, wie etwa den Richtervorbehalt und Benachrichtigungspflichten, gegangen.


Gelassen reagierte Papier nach eigenen Angaben darauf, dass die ein oder andere Entscheidung nicht bei jedem Politiker Zustimmung finde. «Damit hat das Bundesverfassungsgericht seit je leben müssen», sagte er wörtlich. Wichtig sei für ihn der Respekt davor, dass das Grundgesetz Karlsruhe die letztverbindliche Entscheidung über die verfassungsrechtlichen Grenzen staatlichen Handelns anvertraut habe. Dieses verfassungsgerichtliche Letztentscheidungsrecht in Frage zu stellen, «würde den Kern der Verfassungsgerichtsbarkeit berühren», meinte Papier.


Seine These vom Exportgut begründete er damit, dass viele der in den letzten 20 Jahren neu entstandenen Demokratien die Ordnung des Grundgesetzes und die deutsche Verfassungsgerichtsbarkeit teilweise zum Vorbild genommen hätten. Papier kündigte an, er werde nach seinem Ausscheiden als Richter seine Tätigkeit als Professor an der Universität München in vollem Umfang wiederaufnehmen.  (© AP)



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