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13. März 2010

Unter Betrugsverdacht: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ralf Stegner



Kiel/Hamburg - Die Staatsanwaltschaft Kiel hat Ermittlungen gegen den schleswig-holsteinischen SPD-Vorsitzenden Ralf Stegner wegen Betrugsverdacht aufgenommen. Stegner habe während seiner Amtszeit als Innenminister im Jahr 2007 als Mitglied des Aufsichtsrats der HSH-Nordbank eine Vergütung von 14.375 Euro erhalten, teilte Oberstaatsanwalt Manfred Schulze-Ziffer am Freitag mit. «Entgegen den Bestimmungen des Nebentätigkeitsrechts unterließ es Dr. Stegner, gegenüber dem Innenministerium die erhaltene Vergütung abzurechnen», hieß es weiter in der Erklärung.

Landesbeamte in Schleswig-Holstein müssen Einkünfte aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst an das Land abführen, wenn diese einen Betrag von 5.500 Euro übersteigen. Den Angaben unterließ es der damalige Innenminister, 8.875 Euro abzuliefern. «Ob und inwieweit Dr. Stegner einem von ihm öffentlich behaupteten Irrtum über die Abführungspflicht erlag, bedarf der Aufklärung», erläuterte Oberstaatsanwalt Schulze-Ziffer.

Stegner sagte zu den Vorwürfen, dass er beim Ausscheiden aus dem Ministeramt angenommen habe, er müsse seine Nebenverdienste lediglich beim Landtagspräsidenten angeben. Die Berichterstattung über seinen Fall habe ihn dazu veranlasst, seine bisherige Rechtsauffassung anwaltlich überprüfen zu lassen, erklärte Stegner weiter. «Dabei musste ich feststellen, dass ich mich in einem erheblichen Irrtum über die Ablieferungspflichten befunden habe.»

Er habe daraufhin schnellstmöglich den abzuführenden Betrag für das Jahr 2007 an die Landeskasse überwiesen. «Dass durch diesen Vorgang meine Fraktion und Partei, aber auch mein persönliches Umfeld belastet wird, auch die Politik insgesamt, bedauere ich sehr», sagte Stegner weiter.  weiterlesen >>


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