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Einschränkung des Mehrwertsteuerprivilegs schon wieder fraglich?

veröffentlicht am 13.03.2010


Die zur Jahresmitte geplante Einschränkung des Mehrwertsteuerprivilegs der Deutschen Post steht einem Zeitungsbericht zufolge auf der Kippe. Im Finanzausschuss des Bundesrates fand sich nach Angaben der «Saarbrücker Zeitung» (Samstagausgabe) keine Mehrheit für den Gesetzentwurf, den der Bundestag am 5. März mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP verabschiedet hatte.

 

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Saarbrücken - Die zur Jahresmitte geplante Einschränkung des Mehrwertsteuerprivilegs der Deutschen Post steht einem Zeitungsbericht zufolge auf der Kippe. Im Finanzausschuss des Bundesrates fand sich nach Angaben der «Saarbrücker Zeitung» (Samstagausgabe) keine Mehrheit für den Gesetzentwurf, den der Bundestag am 5. März mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP verabschiedet hatte. Damit drohe ein Konflikt zwischen den unionsregierten Bundesländern und der Bundesregierung.


Ein Sprecher habe bestätigt, dass der Finanzausschuss keine Empfehlung an die Ministerpräsidenten ausgesprochen habe, dem «Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften» im Bundesrat am 26. März zuzustimmen, berichtete die Zeitung. In dem umfangreichen Gesetzespaket ist in Artikel 5 auch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes zuungunsten der Post AG enthalten.


Nach dem Entwurf soll zum 1. Juli einerseits die Mehrwertsteuerbefreiung für den sogenannten Universaldienst - im Wesentlichen die flächendeckende Gewährleistung von Briefpost für Privatkunden - auch auf konkurrierende Postunternehmen ausgeweitet werden. Zugleich aber soll sie bei der Deutschen Post AG für den Bereich der Groß- und Geschäftskunden wegfallen. Die Post müsste dann auf Massensendungen und zu speziellen Konditionen beförderte Briefe von Unternehmen und Behörden 19 Prozent Mehrwertsteuer erheben. Damit soll der Wettbewerb durch bereits bisher mehrwertsteuerpflichtige Konkurrenten des früheren Monopolisten gefördert werden.  (© AP)



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