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13. März 2010

Langzeitarbeitslosigkeit: Optionskommunen in der Kritik des Rechnungshofes



Berlin - Der Bundesrechnungshof hat nach einem «Spiegel»-Bericht scharfe Kritik an der Arbeit der 69 Optionskommunen geübt, die in Eigenregie Langzeitarbeitslose betreuen. Ihnen sei es «bislang nicht annähernd gelungen, alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aktiv in den Integrationsprozess einzubinden». Zudem seien die erhobenen Daten nicht vollständig und zum Teil fehlerhaft. Dies gehe aus einer Mitteilung des Rechnungshofs an das Bundesarbeitsministerium hervor, meldete das Nachrichtenmagazin am Samstag.

Die Prüfer hätten untersucht, inwieweit die Optionskommunen Maßnahmen nutzen, um Hartz-IV-Empfänger bei der Arbeitssuche zu unterstützen. Danach sei mit mehr als einem Drittel der erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen nicht einmal ein Beratungsgespräch geführt worden. Mit mehr als der Hälfte seien keine Eingliederungsvereinbarungen geschlossen worden. Und für 61 Prozent wurde kein Vermittlungsprofil erarbeitet.

Warum die erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger nicht dazu animiert wurden, Arbeit zu suchen, schreibe der Rechnungshof, «dokumentierten die kommunalen Träger in keinem der Fälle». Zudem sei es «nicht hinnehmbar», dass die Hälfte der erwerbsfähigen Partner in Bedarfsgemeinschaften nicht bei der Jobsuche unterstützt würden.




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