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Fall Corinna: Prozess gegen mutmaßlichen Mörder hat begonnen

veröffentlicht am 12.03.2010


Mit der Verlesung der Anklageschrift hat am Freitag in Leipzig der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder der 9-jährigen Corinna aus dem nordsächsischen Eilenburg begonnen. Staatsanwalt Ulrich Jakob schilderte, wie sich das Geschehen am 28. Juli vergangen Jahres aus Sicht der Staatsanwaltschaft abspielte: Demnach lockte Lutz Peter Sch.

 

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Leipzig - Mit der Verlesung der Anklageschrift hat am Freitag in Leipzig der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder der 9-jährigen Corinna aus dem nordsächsischen Eilenburg begonnen. Staatsanwalt Ulrich Jakob schilderte, wie sich das Geschehen am 28. Juli vergangen Jahres aus Sicht der Staatsanwaltschaft abspielte: Demnach lockte Lutz Peter Sch. das Kind in einen Bauwohnwagen, der auf seinem Gartengrundstück stand und schlug und würgte das Mädchen, das schrie, als er es ausziehen wollte. Das leblose Kind habe er dann missbraucht. Sch. sei des Mordes, der versuchten Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs mit Todesfolge schuldig.


Der Anwalt des Beschuldigten erklärte im Namen seines Mandanten, dieser werde sich zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern. Im Vorfeld des Prozesses hatte Stefan Costabel jedoch bereits erklärt, er bezweifle, dass das Geständnis seines Mandanten in der Nacht nach seiner Festnahme vor Gericht verwertbar sei: Sch. hatte zwischen 2,5 und 2,8 Promille Alkohol im Blut, als er bei der Polizei das Verbrechen zugab und das Protokoll seiner Vernehmung unterschrieb. Die Staatsanwaltschaft geht dagegen davon aus, dass der Gewohnheitstrinker auch bei einer solchen Alkoholisierung vernehmungsfähig war.


Beim Verhör hatte Sch. nach Angaben einer vernehmenden Polizistin nach anfänglichem Leugnen zugegeben, Corinna missbraucht und getötet zu haben. Schon seit längerem habe er davon geträumt, einmal ein Kind sexuell zu missbrauchen. Einige Wochen vor der Tat habe er sich einen kinderpornografischen Film angeschaut, wodurch er in seinem Verlangen noch bestärkt worden sei. Das Mädchen habe er vor der Tat nicht gekannt. Als er es am Tattag traf, habe er sich nach eigenen Angaben spontan dazu entschlossen, seine Fantasien in die Tat umzusetzen. Als ihm bewusst geworden sei, dass Corinna ihn wiedererkennen würde, habe er sie umgebracht.


In der Vernehmung habe er auch zugegeben, die Leiche in einen Müllsack gesteckt und in den Eilenburger Mühlgraben geworfen zu haben, sagte die Polizistin weiter. Drei Tage nach Entdeckung der Leiche war Sch. nach Zeugenhinweisen festgenommen worden. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung entdeckten die Ermittler neben Frauenunterwäsche und pornografischem Material auch Kinderstrumpfhosen und einen Kinderbadeanzug. Diese Gegenstände hätten aber nicht Corinna zugeordnet werden können, hieß es.


Gleich zu Beginn der Verhandlung machte der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf darauf aufmerksam, dass im Falle einer Verurteilung auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden könnte. Insgesamt sind für den Prozess fünf Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird für den 31. März erwartet.  (© AP)



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