Höhere Entschädigung für Anwohner vom Airport Berlin-Schönefeld

veröffentlicht am 11.03.2010


Vom Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld betroffene Hauseigentümer haben ein Recht auf höhere Entschädigungen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag. Damit hatte die Verfassungsbeschwerde eines Ehepaars Erfolg, dessen Grundstück mitten in der Einflugschneise der neuen Startbahn Süd liegt.

 

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Karlsruhe - Vom Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld betroffene Hauseigentümer haben ein Recht auf höhere Entschädigungen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag. Damit hatte die Verfassungsbeschwerde eines Ehepaars Erfolg, dessen Grundstück mitten in der Einflugschneise der neuen Startbahn Süd liegt.


Wegen des zu erwartenden Fluglärms war das Grundstück zwar vom Flughafenbetreiber zum sogenannten Verkehrswert übernommen worden. Gestritten wurde jedoch darüber, um wie viel sich der Wert des Grundstücks durch den geplanten Bau des Airports schon vermindert hatte.


Das Bundesverfassungsgericht stellte nun fest, dass die bisher festgesetzten Zahlungen das Eigentumsrecht des Ehepaars verletzten. Die durch den künftigen Fluglärm bedingte Wertminderung der Grundstücke sei den Hauseigentümern in unvertretbar hohem Maße zugerechnet worden. Zwar müsse ein Eigentümer in gewissem Maße hinnehmen, dass sein Grundstück durch öffentliche Baumaßnehmen Werteinbußen erleide. Im konkreten Fall sei aber eine Wertminderung von 50 bis 60 Prozent eingetreten. Das Bundesverwaltungsgericht war dagegen nur von 20 Prozent ausgegangen.


Den Eigentümern von Grundstücken, die einen Anspruch auf Übernahme des Grundstücks zum Verkehrswert hätten, bleibe aufgrund der Unzumutbarkeit der Lärmbelastung faktisch gar nichts anderes übrig, als ihr Eigentum aufzugeben und sich eine Ersatzwohnung zu beschaffen, hieß es in der Urteilsbegründung.


Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde aufgehoben und der Fall zu neuer Entscheidung an das Leipziger Gericht zurückverwiesen.  (© AP)



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