NRW verschärft Vorgehen gegen "Fangprämien"

veröffentlicht am 10.03.2010


Fangprämien» von Kliniken an Ärzte sind in Nordrhein-Westfalen künftig per Landesgesetz verboten. Dies hat der Landtag beschlossen, wie das Düsseldorfer Gesundheitsministerium am Mittwoch mitteilte. Berichte über illegale Zahlungen für die Einweisung von Patienten in bestimmte Krankenhäuser hatten im vergangenen Jahr bundesweit für Empörung gesorgt.

 

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Düsseldorf - Fangprämien» von Kliniken an Ärzte sind in Nordrhein-Westfalen künftig per Landesgesetz verboten. Dies hat der Landtag beschlossen, wie das Düsseldorfer Gesundheitsministerium am Mittwoch mitteilte. Berichte über illegale Zahlungen für die Einweisung von Patienten in bestimmte Krankenhäuser hatten im vergangenen Jahr bundesweit für Empörung gesorgt.


Mit der Gesetzesänderung sei nun dafür gesorgt, dass das Land mit der nötigen Härte gegen solche Praktiken vorgehen könne, hieß es. Bei Verstößen sei im Extremfall die Herausnahme von Angeboten aus dem Landes-Krankenhausplan vorgesehen. Dies habe zur Folge, dass Kliniken entsprechende Leistungen nicht mehr mit den Krankenkassen abrechnen könnten. Bislang konnten nach Ministeriumsangaben nur die Ärzte in die Pflicht genommen werden, wenn es Hinweise auf die Zahlung von «Fangprämien» gab.


Belastbare Erkenntnisse über das Ausmaß solcher Praktiken lägen dem Land zwar nicht vor, erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Aber schon solchen Tendenzen müsse frühzeitig Einhalt geboten werden. «Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass ihr Arzt sie in das für ihre Behandlung am besten geeignete Krankenhaus einweist - und nicht in die Klinik, die ihm am meisten dafür zahlt», betonte der CDU-Politiker.  (© AP)


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Fangprämie

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