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06. März 2010

Nach Karlsruher Urteil: Schaar will Löschung der Vorratsdaten genau kontrollieren



Berlin - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat die Telekommunikationsunternehmen zu einer unverzüglichen Löschung aller gespeicherten Daten aufgefordert. Schaar kündigte am Freitag in Berlin zugleich an, seine Behörde werde stichprobenartig kontrollieren, dass das entsprechende Urteil des Verfassungsgerichts eingehalten werde. Er werde bei seinen datenschutzrechtlichen Kontrollen vor Ort prüfen, dass keine Vorratsspeicherung mehr stattfinde und die vorhandenen Daten restlos gelöscht würden.

Schaar hatte das Verfassungsgerichtsurteil Anfang der Woche als beispiellose Ohrfeige für den Gesetzgeber gewertet. Es müssten alle Daten gespeichert werden, auch solche, die noch nicht an Behörden übermittelt worden seien, erklärte er. Er werde auch die Bundesnetzagentur und die für den Telekommunikationsbereich zuständige Regulierungsbehörde auffordern, bei sämtlichen Unternehmen auf die Datenlöschung hinzuwirken. In Deutschland seien weit über tausend Telekommunikationsfirmen verpflichtet gewesen, die bei ihnen anfallenden Verkehrsdaten sechs Monate lang zu speichern und sie bei Bedarf den Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln.

Lesen Sie auch: Abgeordnete diskutieren mit Fachleuten über Handydaten-Abfrage

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat am Mittwochnachmittag über die umstrittene Massenabfrage von Handydaten diskutiert. Diskussionsgrundlage der öffentlichen Anhörung waren Gesetzesentwürfe der Linken und Grünen, wonach die sogenannte Funkzellenabfrage verboten beziehungsweise eingeschränkt werden soll. In ihren Stellungnahmen wiesen mehrere Staatsanwälte die Vorschläge zurück, während Datenschützer und Anwälte für eine Veränderung oder Abschaffung der Funkzellenabfrage plädierten.  zur Nachricht >>


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