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Bank muss umfassend über Geschäfte mit Zinsspekulationen aufklären

veröffentlicht am 03.03.2010


Wegen mangelnder Aufklärung eines Kunden über hochriskante Zinsspekulationen muss eine Bank einem Kunden 1,5 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Stuttgarter Oberlandesgerichts hervor.

 

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Stuttgart - Wegen mangelnder Aufklärung eines Kunden über hochriskante Zinsspekulationen muss eine Bank einem Kunden 1,5 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Stuttgarter Oberlandesgerichts hervor.


Bei einem Zinsswap-Geschäft vereinbaren Vertragspartner, zu bestimmten zukünftigen Zeitpunkten Zinszahlungen auf festgelegte Nennbeträge auszutauschen. Im vorliegenden Fall hatte die Bank ihrem Kunden zwei Verträge zum Zwecke der Zinsoptimierung angeboten und empfohlen. Das Institut verpflichtete sich, an den Kunden für die Dauer von fünf Jahren Zinsen in Höhe eines festes Zinssatzes aus einem fiktiven Betrag zu zahlen. Der Kunde verpflichtete sich im Gegenzug, einen nach einer komplizierten Rechenformel und in Abhängigkeit zu der Kursentwicklung von Interbankenzinssätzen zu berechnenden Zinssatz an die Bank zu zahlen.


Dabei gewinne die Seite, die während der Laufzeit des Vertrages an die andere Seite weniger gezahlt habe, berichtete das Oberlandesgericht. Das Kreditinstitut habe dem Kunden verschwiegen, dass die Gewinn- und Verlustchancen von Swap-Verträgen nur auf der Grundlage von vorgeschriebenen Wahrscheinlichkeitsberechnungen mit Risikomodellen beurteilt werden könnten, bemängelten die Richter.


Die Bank habe dem Kunden daher nicht den falschen Eindruck vermitteln dürfen, er könne die Erfolgsaussichten der angebotenen Verträge abschätzen. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts handelt es sich bei dem Swap-Vertrag um eine Art Glücksspiel, das der Kunde mit seiner pauschalen Zinsmeinung gegen die Bank mit ihren hoch entwickelten Rechenmodellen spiele. Dies sei dem Kunden nicht bewusst gewesen.


Weiter kritisierte das Gericht, dass die Bank selbst die Zinsswap-Verträge mit Hilfe ihrer Risikomodelle so konstruiert habe, dass der Kunde wahrscheinlich einen Verlust erleiden werde. Die Bank sei als Beraterin verpflichtet, die Interessen ihrer Kunden zu wahren. Die Entscheidung ist nach Angaben des Gerichts noch nicht rechtskräftig.  (© AP)



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