US-Justizministerium sieht in Erlaubnis von Waterboarding kein Fehlverhalten
veröffentlicht am 20.02.2010

Wegen der Zulassung sogenannter «harscher Verhörtechniken» gegen Terrorverdächtige müssen zwei Juristen des US-Justizministeriums keine Strafe befürchten. Sie hätten sich kein Fehlverhalten zuschulden kommen lassen, heißt es in einer internen Untersuchung. Beide hätten lediglich ein «schlechtes Urteilsvermögen» an den Tag gelegt, als sie CIA-Mitarbeitern den Anwendung unter anderem von Waterboarding erlaubten.
Washington - Wegen der Zulassung sogenannter «harscher Verhörtechniken» gegen Terrorverdächtige müssen zwei Juristen des US-Justizministeriums keine Strafe befürchten. Sie hätten sich kein Fehlverhalten zuschulden kommen lassen, heißt es in einer internen Untersuchung. Beide hätten lediglich ein «schlechtes Urteilsvermögen» an den Tag gelegt, als sie CIA-Mitarbeitern den Anwendung unter anderem von Waterboarding erlaubten.
In einer ersten Untersuchung war den früheren Anwälte der Regierung standeswidriges Verhalten vorgeworfen worden - eine Beurteilung, die sie ihre Zulassung hätte kosten können. Die Juristen hätten in ihren Memos aber nicht absichtlich eine falsche Auskunft gegeben, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten neuen Bericht. (© AP)
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