Betrüger suchen mittels 1-Cent-Überweisungen gültige Kontonummern
veröffentlicht am 28.02.2010

Betrüger sind mit einer neuen Masche auf der Suche nach den Kontodaten unbedarfter Bankkunden. Sie überweisen massenhaft jeweils einen Cent und können bei ausbleibender Rückbuchung herausfinden, ob es sich um eine gültige Bankverbindung handelt. Das Bundesverbraucherministerium bestätigte am Wochenende einen entsprechenden «Spiegel»-Bericht.
Frankfurt - Betrüger sind mit einer neuen Masche auf der Suche nach den Kontodaten unbedarfter Bankkunden. Sie überweisen massenhaft jeweils einen Cent und können bei ausbleibender Rückbuchung herausfinden, ob es sich um eine gültige Bankverbindung handelt. Das Bundesverbraucherministerium bestätigte am Wochenende einen entsprechenden «Spiegel»-Bericht.
«Verbraucher sollten ihre Auszüge regelmäßig prüfen, auf unerklärliche Ein-Cent-Überweisungen achten und ihrer Bank unberechtigte Abbuchungen melden», sagte Staatssekretärin Julia Klöckner dem Blatt. Ihr Haus wurde nach Angaben eines Sprechers auf die Masche aufmerksam, weil sich einzelne Verbraucher an das Ministerium wandten.
Ist die Bankverbindung bestätigt, versuchen die Täter den Erkenntnissen zufolge, größere Beträge abzubuchen. Allerdings können sich Opfer dagegen wehren. «Bankkunden können sich durch eine sorgfältige Prüfung ihrer Kontoauszüge vor einem Missbrauch des Lastschriftverfahrens schützen», sagte ein Sprecher von Verbraucherministerin Ilse Aigner am Sonntag der Nachrichtenagentur DAPD. Bei nichtgenehmigten Zahlungen beträgt demnach die Einspruchsfrist bei der Bank 13 Monate.
Allerdings hat nicht jede Miniüberweisung einen kriminellen Hintergrund: Hilfsorganisationen und Online-Zahldienste nutzen diese Methode, um die Identität eines Spenders oder Kunden zu prüfen, wie der «Spiegel» schreibt.
In den vergangenen Monaten tauchten immer wieder Fälle auf, bei denen die Bankdaten von Kunden gestohlen und illegal Geld abgebucht wurde. Bei dem neuen Trick kommt Gaunern offenbar eine EU-Richtlinie entgegen, die Überweisungen beschleunigen und eigentlich Verbrauchern und Firmen zugutekommen sollte. Mit den neuen Regeln fällt aber auch ein Namensabgleich bei Abbuchungen weg, so dass sie grundsätzlich bis zum Ende des folgenden Geschäftstages abgewickelt sein müssen. Betrügern ist es so theoretisch möglich, auch ohne den Namen des Kontoinhabers Geld abzuheben. (© AP)




Zugriff deutscher Behörden auf Kontodaten weitet sich aus

