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28. Februar 2010
Mit Anlageverlusten die Steuerbelastung senken
Hamburg - Für zahlreiche Anleger erhalten die Verluste aus der Finanzkrise bei der Steuererklärung wieder neue Bedeutung. Wer beim Verkauf seiner Wertpapiere Geld verloren hat, kann nämlich unter Umständen jetzt seine Steuerbelastung senken.
«Seit Einführung der Abgeltungssteuer 2009 gelten nämlich neue Regeln, wenn Anleger Verluste verrechnen wollen», erläutert Isabell Pohlmann, Steuerexpertin beim Magazin «Finanztest» der Stiftung Warentest. «Entscheidend für die Verrechnungsmöglichkeiten ist, wann die Anleger zum Beispiel ihre Fondsanteile oder Aktien erworben haben.»
Die Regelung zu den sogenannten Altverlusten gilt für Anleger, die bis zum 31. Dezember 2008 Aktien, Anleihen und Fondsanteile gekauft und innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr wieder verkauft haben. Sie können Spekulationsverluste, die erst 2009 realisiert oder aus früheren Jahren vorgetragen wurden, bis 2013 über die Steuererklärung mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen oder anderen Wertpapieren verrechnen.
Einzige Ausnahme hierbei sind Zins- und Dividendengewinne. Die entsprechenden Werte werden in die Anlage «SO» eingetragen, die der Steuererklärung beigefügt wird. Wer seine Wertpapiere hingegen nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist verkauft hat, für den spielen Anlageverluste in der Steuererklärung keine Rolle, denn dann ist eine Verrechnung mit anderen Erträgen oder Gewinnen nicht möglich. weiterlesen >>

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