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24. Februar 2010 Billigflieger erstatten bei Storno die Nebenkosten nur teilweise
München - Billigflieger behalten beim Rücktritt von der bereits bezahlten Buchung nicht nur den reinen Flugpreis ein. Zudem erstatten die Airlines Nebenkosten für Steuern, Flughafengebühren und Zuschläge nur zum Teil, wie der ADAC berichtet. Der Autoclub untersuchte nach eigenen Angaben die Stornopraxis von 15 Billigfluganbietern. Selbst die Nebenkosten, die nur bei einem tatsächlichem Flug anfallen, erstatteten die Gesellschaften demnach im Schnitt nur zu 56 Prozent.
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