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13. Februar 2010

Erben aufgepasst: Auch Steuerschulden sind vererbbar!



München - Nicht nur aktive Steuersünder laufen Gefahr, entdeckt zu werden. Auch ihre Erben müssen bangen. Wer schwarze Konten in der Schweiz oder anderswo geerbt hat, haftet voll für die Steuerschuld des Verstorbenen, wie Anton Steiner vom Deutschen Forum für Erbrecht warnt. Wird die heikle Erbschaft verheimlicht und stillschweigend fortgesetzt, versteht der Fiskus keinen Spaß, wenn alles auffliegt.

Die Erben sind dann längst schon selbst zu Steuersündern geworden. Außer einer Steuernachzahlung droht ein Strafverfahren. Das kann schlimmstenfalls je nach hinterzogener Summe in eine Geldstrafe in Millionenhöhe münden oder in eine Haftstrafe bis zu zehn Jahren. Nur durch eine rechtzeitige Selbstanzeige kommen Betroffene straffrei davon.

Vor allem in den 80er Jahren schafften ungezählte Bundesbürger viel Geld am Fiskus vorbei in die Schweiz und andere Steueroasen. Ihren Erben taten sie damit keinen Gefallen. Zwar ist niemand dazu verpflichtet, ohne konkreten Anhaltspunkt nach Schwarzgeldbeständen im Ausland zu forschen. Taucht aber in der Vermögensaufstellung der Ehefrau, des Vaters oder Onkels etwa eine Stiftung in Liechtenstein oder ein Nummernkonto in der Schweiz auf, stehen der Partner oder die Nachkommen in der Pflicht.

Sie dürften sie nicht einfach in Deckung gehen und die «Familientradition» fortführen, sagt der Münchner Rechtsanwalt und Erbrechtsexperte Steiner. Werden versteckte Konten verschwiegen oder Zinsen aus dem Schwarzgeldvermögen unversteuert kassiert, können sich Erben in mehrfacher Hinsicht strafbar machen. Sie hinterziehen nicht nur Erbschaftsteuer, sondern auch Einkommensteuer.  weiterlesen >>


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