Länder wollen englischsprachige Handelsrechtskammern
veröffentlicht am 12.02.2010

Rechtsstreitigkeiten über grenzüberschreitende Wirtschaftsvorgänge sollen künftig vor bestimmten deutschen Gerichten in englischer Sprache geführt werden können. Hamburg und Nordrhein-Westfalen brachten am Freitag im Bundesrat einen Gesetzentwurf ein, der die Einrichtung von Kammern für internationale Handelssachen bei ausgewählten Landgerichten vorsieht. Gerichtsprache soll Englisch sein.
Berlin - Rechtsstreitigkeiten über grenzüberschreitende Wirtschaftsvorgänge sollen künftig vor bestimmten deutschen Gerichten in englischer Sprache geführt werden können. Hamburg und Nordrhein-Westfalen brachten am Freitag im Bundesrat einen Gesetzentwurf ein, der die Einrichtung von Kammern für internationale Handelssachen bei ausgewählten Landgerichten vorsieht. Gerichtsprache soll Englisch sein.
Die Länder hoffen, dass damit häufiger das deutsche Recht für internationale Wirtschaftsvorgänge gilt und Prozesse in Deutschland geführt werden. Bislang würden bedeutende wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten zumeist im Ausland ausgetragen, hieß es. Mit englischsprachigen Gerichten würde das deutsche Recht und die deutsche Gerichtsbarkeit international an Attraktivität gewinnen. Der Bundesrat überwies den Gesetzentwurf an seine Ausschüsse. (© AP)
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