Karlsruhe - Die Wasserpreise öffentlicher Versorger können nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) leichter auf Missbrauch kontrolliert werden. Mit dem Urteil vom Dienstag bestätigte der Kartellsenat des BGH, dass der Versorger Enwag in Wetzlar seine Preise um 30 Prozent senken muss. Die entsprechende Verfügung der Hessischen Kartellbehörde sei zu recht ergangen. Damit wurde das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. November 2008 in vollem Umfang bestätigt.