Architekt muss Grundwasserpegel nachgehen
veröffentlicht am 01.02.2010

Architekten müssen bei der Planung eines Hauses die Grundwasserstände des zu bebauenden Areals langfristig ermitteln. Nach einen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt sind einer Bauplanung die Grundwasserstände von mindestens 20 bis 30 Jahren zugrunde zu legen. Das Gericht gab der Schadenersatzklage wegen eines undichten Kellers gegen einen Architekten statt.
Berlin - Architekten müssen bei der Planung eines Hauses die Grundwasserstände des zu bebauenden Areals langfristig ermitteln. Nach einen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt sind einer Bauplanung die Grundwasserstände von mindestens 20 bis 30 Jahren zugrunde zu legen. Das Gericht gab der Schadenersatzklage wegen eines undichten Kellers gegen einen Architekten statt. Auf das Urteil weist der LBS-Infodienst «Recht und Steuern» hin.
In zwei benachbarten Reihenhäusern kam es zwei Jahre nach Fertigstellung der Gebäude in den Kellern zu Wassereinbrüchen. Die beiden Eigentümer der Häuser klagten auf Schadenersatz von 72.000 und 64.000 Euro. Vor dem Bau seien die Grundwasserstände des Areals nicht ausreichend erkundet worden. Deswegen habe man die Häuser ohne Abdichtung gegen seitlichen Wasserdruck errichtet geplant.
Das Oberlandesgericht bestätigte die erstinstanzliche Verurteilung des verantwortlichen Architekten zu Schadenersatz. Das Grundwasser habe vier Jahre lang über weite Strecken erheblich über dem späteren Niveau der Bodenplatte der Reihenhäuser gestanden.
Der Bereich der Bodenplatte habe daher zumindest zu Beginn des 30-jährigen Beobachtungszeitraums im Grundwasser gelegen und hätte dauerhaft und nachhaltig gegen drückendes Wasser gesichert werden müssen, urteilten die Richter. Der Planung sei der langfristig höchste Wasserstand zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 30 Zentimeter zugrunde zu legen. (© AP)




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