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01. Februar 2010

Sexualverbrecher auf freiem Fuß: Staatsanwaltschaft Essen versäumte Beantragung der Sicherungsverwahrung



Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Essen sagte, der Beschluss sei nicht anfechtbar. Seinen Angaben zufolge steht der Mann, der unter anderem bereits wegen Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs und versuchten Mordes im Gefängnis saß, nun jedoch unter besonderer polizeilicher Beobachtung. Dem 62-Jährigen sei zudem noch in der Haft erläutert worden, welche strafrechtlichen Konsequenzen sein Handeln haben könnte.

Ob der Vorfall innerhalb der Anklagebehörde personelle Konsequenzen zur Folge hat, blieb zunächst offen. Man werde eine Schwachstellenanalyse durchführen, damit es nie wieder zu einer solchen Panne komme, hieß es am Montag.


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