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01. Februar 2010

Sexualverbrecher auf freiem Fuß: Staatsanwaltschaft Essen versäumte Beantragung der Sicherungsverwahrung



Düsseldorf - Wegen einer Justizpanne ist ein mehrfach vorbestrafter Sexualverbrecher in Nordrhein-Westfalen wieder auf freiem Fuß. Der Mann wurde Anfang Januar aus dem Gefängnis entlassen, weil die Staatsanwaltschaft Essen es versäumte, rechtzeitig Sicherungsverwahrung für den 62-Jährigen zu beantragen, wie ein Sprecher der Behörde am Montag der Nachrichtenagentur DAPD sagte. Er bestätigte damit einen Bericht des «Westfalen-Blattes».

Der Wiederholungstäter wurde vom Landgericht Essen im Jahr 2003 wegen schweren Raubes, gefährlicher Köperverletzung und sexuellen Missbrauchs zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt. Er verletzte seine Lebensgefährtin mit einer Machete und verging sich mehrfach an deren elfjähriger Enkelin. In seinem Urteil behielt sich das Landgericht ausdrücklich die Anordnung einer Sicherungsverwahrung vor.

Diese hätte die Staatsanwaltschaft jedoch spätestens im Frühjahr 2007 - sechs Monate vor Verbüßen von zwei Drittel der Haftstrafe - beantragen müssen. «Diesen Zeitpunkt haben wir leider verpasst», sagte der Sprecher. Stattdessen versuchte die Anklagebehörde die Haftdauer des Mannes, der laut Gutachter weiterhin als gefährlich einzustufen ist, über eine nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung zu verlängern. Das Landgericht Essen folgte dem Antrag im Dezember, doch das Oberlandesgericht Hamm kippte den Beschluss.

Der zuständige Strafsenat wies daraufhin, dass für das Beantragen einer Sicherungsverwahrung klare Fristen bestünden. Schon Anfang 2007 sei klar gewesen, dass der Verurteilte sich Therapiebemühungen versperrt habe und davon auszugehen sei, dass seine Gefährlichkeit unvermindert fortbestehe. Dass das Verfahren damals nicht fristgerecht betrieben worden sei, könne nicht durch eine nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung aufgefangen werden. Dafür müssten neue Tatsachen vorliegen, die auf eine Gefährdung hinweisen würden. Dies sei in diesem Fall aber nicht gegeben, erklärten die Richter. weiterlesen >>





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