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01. Februar 2010

Rätselspiel-Veranstalter muss Gewinnversprechen einhalten



München - Teilnehmer von Rätselspielen können die versprochenen Gewinne einklagen - auch in Millionenhöhe. In einem am Montag veröffentlichten, rechtskräftigen Urteil verpflichtete das Amtsgericht München einen Internet-Veranstalter zur Auszahlung der versprochenen Preise.

Im Gegensatz zu einem Glücksspiel hänge der Erfolg bei einem Geschicklichkeits- oder Rätselspiel vor allem von den Fähigkeiten und vom Wissen des Spielers ab. «Der versprochene Preis stellt eine Auslobung dar und ist damit bindend», erklärte das Gericht. Nur wenn der Zufall im Vordergrund stehe wie bei Wettspielen, gebe es keinen Gewinnanspruch.

Der spätere Kläger hatte in der vorgegebenen Zeit alle Fragen beantwortet und die versprochene eine Million Euro verlangt. Der Veranstalter verweigerte aber die Auszahlung. Um das Kostenrisiko gering zu halten und die Rechtslage erst einmal zu klären, verklagte der Teilnehmer den Veranstalter zunächst nur auf 1.000 Euro und bekam vor Gericht in vollem Umfang Recht.





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