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01. Februar 2010 Rätselspiel-Veranstalter muss Gewinnversprechen einhalten
München - Teilnehmer von Rätselspielen können die versprochenen Gewinne einklagen - auch in Millionenhöhe. In einem am Montag veröffentlichten, rechtskräftigen Urteil verpflichtete das Amtsgericht München einen Internet-Veranstalter zur Auszahlung der versprochenen Preise.
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