Kein Verstoß gegen Visa-Vorschriften: Schweizer Geschäftsmann in Libyen freigesprochen
veröffentlicht am 31.01.2010

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Die beiden seit anderthalb Jahren in Libyen festgehaltenen Schweizer Geschäftsleute können wieder etwas Mut schöpfen. Ein Berufungsgericht in Tripolis sprach am Sonntag einen von ihnen, Rachid Hamani, vom Vorwurf der illegalen Einreise frei. Prozesse gegen die beiden wegen einer möglicherweise illegalen Wirtschaftstätigkeit laufen aber noch.
Tripolis/Bern - Die beiden seit anderthalb Jahren in Libyen festgehaltenen Schweizer Geschäftsleute können wieder etwas Mut schöpfen. Ein Berufungsgericht in Tripolis sprach am Sonntag einen von ihnen, Rachid Hamani, vom Vorwurf der illegalen Einreise frei. Prozesse gegen die beiden wegen einer möglicherweise illegalen Wirtschaftstätigkeit laufen aber noch.
Der Freispruch für den 69-jährigen Schweizer Geschäftsmann Hamdani wurde von Hamdanis libyschem Anwalt Saleh Zahaf und vom Schweizer Außenministerium (EDA) bestätigt. Laut EDA wurde die erstinstanzliche Verurteilung annulliert. In dem Verfahren zum Vorwurf illegaler wirtschaftlicher Tätigkeit wird das Urteil laut Zahaf am 7. Februar erwartet. Auch der 54-jährige Schweizer Geschäftsmann Max Göldi erschien am Samstag wieder vor dem Gericht, wo der mehrmals vertagte Prozess um angeblich illegale Wirtschaftstätigkeit stattfand. Das Urteil wird hier am 6. März erwartet. Bereits am Donnerstag soll das Urteil des Berufungsgerichts gegen Göldi wegen des Vorwurfs von Verstößen gegen Visa-Vorschriften beziehungsweise illegale Einreise eröffnet werden.
Erstinstanzlich waren die beiden Schweizer Geschäftsleute zu je 16 Monaten Gefängnis sowie zu 1.500 Dollar Busse verurteilt worden. Göldi und Hamdani werden seit 19. Juli 2008 in Libyen festgehalten. Staatschef Muammar al Gaddafi reagierte damit auf die vorübergehende Verhaftung seines Sohns Hannibal und dessen Frau in einem Genfer Hotel.
Amnesty International Schweiz hofft, dass sich nun etwas bewegt. Es sehe so aus, als habe auch die libysche Seite Interesse daran, dass die Prozesse zu einem Abschluss kämen. (© AP)




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