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23. Januar 2010

Betriebsrat hat Anspruch auf Internet-Anschluss



Erfurt - Arbeitgeber müssen dem Betriebsrat auf Wunsch einen Internetanschluss zur Verfügung stellen, wenn im Betrieb bereits ein Zugang vorhanden ist und es keine zusätzlichen Kosten verursacht. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden, wie es am Donnerstag mitteilte. In dem Fall ging es um einen Baumarkt. Dessen Betriebsrat hatte mit seiner Forderung nach Internetanschluss schon in allen Gerichtsinstanzen Recht bekommen.

Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts verwies auf Paragraf 40, Absatz 2 des Betriebsverfassungsgesetzes. Demnach hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die laufende Geschäftsführung in dem erforderlichen Umfang auch Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. «Dazu gehört das Internet.»

Der Betriebsrat des Baumarkts verfüge bereits über einen PC, und durch die Freischaltung des Internetanschlusses entstünden für das Unternehmen keine zusätzlichen Kosten. Arbeitgeber können zwar noch «sonstige berechtigte Belange» geltend machen, die einem Internetanschluss entgegenstehen, aber das war nicht der Fall.





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