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23. Januar 2010 Betriebsrat hat Anspruch auf Internet-Anschluss
Erfurt - Arbeitgeber müssen dem Betriebsrat auf Wunsch einen Internetanschluss zur Verfügung stellen, wenn im Betrieb bereits ein Zugang vorhanden ist und es keine zusätzlichen Kosten verursacht. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden, wie es am Donnerstag mitteilte. In dem Fall ging es um einen Baumarkt. Dessen Betriebsrat hatte mit seiner Forderung nach Internetanschluss schon in allen Gerichtsinstanzen Recht bekommen.
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