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23. Januar 2010

Deutschland muss Hürden für Beschäftigung polnischer Arbeiter senken



Frankfurt/Main - Deutschland muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Hürden für die Beschäftigung polnischer Arbeitnehmer weiter senken. Der Gerichtshof in Luxemburg erklärte am Donnerstag die Regeln für Verträge mit polnischen Subunternehmern für diskriminierend.

Nach deutschem Recht dürfen nur einheimische Auftraggeber mit polnischen Unternehmen Verträge schließen, die eine vorübergehende Beschäftigung polnischer Arbeitnehmer in Deutschland erlauben. In Deutschland tätigen ausländischen Unternehmen ist dies nicht möglich, es sei denn, sie gründen eine Tochtergesellschaft in der Bundesrepublik. Dies stelle eine klare Benachteiligung ausländischer Unternehmen dar, urteilte der EuGH.

Für zulässig erklärte der Gerichtshof hingegen, dass die Entsendung polnischer Arbeitnehmer in deutsche Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit ganz verboten ist. Die EU-Kommission und die polnische Regierung hatten in ihrer Klage gegen die Bundesrepublik kritisiert, dass diese Ausnahmeregel in den vergangenen Jahren ausgeweitet worden sei. Der EuGH erklärte dazu, die Ausweitung sei natürliche Folge der steigenden Arbeitslosigkeit in einigen deutschen Regionen.

Spätestens ab 1. Mai 2011 haben alle polnischen Bürger Anspruch auf freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt - zu diesem Termin läuft eine nach dem EU-Beitritt Polens im Jahr 2004 festgelegte Übergangsfrist ab. Deutschland und Österreich sind die einzigen EU-Länder, die ihre Arbeitsmärkte noch immer gegen Bürger aus den im Jahr 2004 beigetretenen mittel- und osteuropäischen Staaten abschotten. Für Akademiker aus den neuen EU-Staaten wurde der deutsche Arbeitsmarkt allerdings vor einem Jahr vollständig geöffnet.


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