Klageflut wegen Hartz IV

veröffentlicht am 29.12.2009


Hartz IV hat auch im Jahr 2009 zu einer Klageflut vor den Sozialgerichten geführt. Das ergab eine Umfrage der Nachrichtenagentur DAPD bei mehreren Landessozialgerichten. Der Paritätische Wohlfahrtsverband sieht darin die «juristische Kehrseite des Scheiterns» der Hartz-IV-Reform, wie Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider der DAPD sagte.

 

Kommentare: 0

 

Frankfurt/Main - Hartz IV hat auch im Jahr 2009 zu einer Klageflut vor den Sozialgerichten geführt. Das ergab eine Umfrage der Nachrichtenagentur DAPD bei mehreren Landessozialgerichten. Der Paritätische Wohlfahrtsverband sieht darin die «juristische Kehrseite des Scheiterns» der Hartz-IV-Reform, wie Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider der DAPD sagte. Nach Schätzung seines Verbands streiten sich derzeit rund fünf Prozent der rund 3,6 Millionen Haushalte mit Hartz-IV-Bezug mit den Behörden vor Gericht.


Allein im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen mit seinen acht Sozialgerichten gab es 2009 eine Zunahme solcher Klagen um 3.000 auf 28.000. Vor dem Landessozialgericht (LSG) in Essen seien fast ein Viertel mehr Fälle verhandelt worden, erklärte LSG-Präsident Jürgen Brand. Die Zahl der Klagen stieg demnach von 1.763 im Jahr 2008 auf 2.176 in diesem Jahr. Vor allem über strittige Fragen bei Mietkosten von Hartz-IV-Empfängern hatten die Richter demnach zu entscheiden. «Da fehlen gesetzliche Regelungen, da sind wir allein gelassen», sagte Brand.


Oft beschäftigt hat die Gerichte demnach die Frage: Was sind angemessene Kosten für die Unterkunft? Während sich das beispielsweise in einer Stadt wie Düsseldorf anhand des Mietspiegels ermitteln lasse, fehle ein solcher Vergleichsmaßstab für kleine Orte etwa im Sauerland. In anderen Fällen verhandelten Richter demnach, ob eine vierköpfige Familie in einer 100 statt der erlaubten 90 Quadratmeter großen Wohnung leben dürfe oder ob die Behörden auch überdurchschnittlich hohe Heizkosten voll erstatten müssen.


Um ein Drittel nahm die Zahl auch in Bayern zu. Im gesamten Jahr 2008 seien es 11.800 Verfahren gewesen, allein im ersten Halbjahr 2009 schon 7.800 Verfahren, sagte ein Sprecher des Landessozialgerichts in München. Schwerpunkt seien Klagen auf einstweiligen Rechtsschutz - «die nehmen zu», betonte er. Wer von Hartz IV lebe, könne nicht vier Jahre auf eine abschließende Entscheidung des Bundessozialgerichts warten.


In Hamburg wurden bis Ende Oktober 2.943 Klageeingänge gezählt. Im Jahr 2008 waren es im ganzen Jahr so viele. Die Anzahl steige von Jahr zu Jahr. Das Gericht ist aber nach Angaben eines Sprecher des Landessozialgerichtes nicht überlastet.


An den baden-württembergischen Sozialgerichten gab es in den ersten drei Quartalen insgesamt 7.325 Klagen in Zusammenhang mit Hartz IV, wie ein Sprecher des Landessozialgerichts in Stuttgart mitteilte. Derzeit sei eher von einer Stagnation auf sehr hohem Niveau auszugehen. «Ob die Klagen und Berufungen künftig weiter zunehmen, kann ich nur spekulativ beantworten. Dies hängt sicherlich auch davon ab, ob und wie die Wirtschaftskrise nicht nur auf die Tätigkeit der Arbeitsgerichte, sondern auch der Sozialgerichte durchgreifen wird», hieß es weiter.


Ähnlich sieht es auch in der Hauptstadt aus: Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatte im Jahr 2008 insgesamt 2.126 Klageeingänge zu Hartz IV zu verzeichnen. Für 2009 wurde mit etwa der gleichen Zahl gerechnet. In Niedersachsen ging die Zahl 2009 einer Hochrechnung des Landessozialgerichts zufolge um 7,3 Prozent nach oben.


Für Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband ist die Überlastung der Gerichte die logische Folge einer verfehlten Arbeitsmarktpolitik. «Das Gesetz wurde mit heißer Nadel gestrickt. Es gibt jede Menge juristische Unklarheiten, so dass häufig die Sachbearbeiter gar nicht wissen, wie sie genau entscheiden sollen», sagte er weiter. Auffällig sei zudem, dass viele der höchstrichterlichen Urteile in diesem Bereich zu dem Schluss kämen, dass die Regelungen zu hartherzig seien. Die Regelungen müssten künftig so verändert werden, «dass sie den Menschen und dem Arbeitsmarkt gerecht werden und auch endlich gerichtsfest sind», forderte er.


Trotz der hohen Zahlen sieht Steffen Roller, Sozialrechtsexperte und Präsidiumsmitglied des Deutschen Richterbunds, «den Zenit überschritten». Viele Rechtsfragen seien vom Bundessozialgericht geklärt, Gesetzgeber und Verwaltung hätten auch nachgebessert. Kopfzerbrechen bereitet ihm vielmehr die im Koalitionsvertrag geplante Möglichkeit für die Länder, ihre Verwaltungs- und Sozialgerichte zu einheitlichen Fachgerichten zusammenzulegen. Das würde sich seiner Ansicht nach über Jahre bemerkbar machen.  (© AP)


Schlagwörter

KlageflutHartz IV

Schreiben Sie ein Kommentar! 

Kommentar zum Thema "Klageflut wegen Hartz IV"

  Max. 25 Zeichen
 
 
 
  Sicherheitscode

Nur Kleinbuchstaben und Zahlen

 
 

 

Twitter