Europäischer Gerichtshof verurteilt Deutschland zu Schadenersatz für Häftling
veröffentlicht am 17.12.2009

Im Streit über eine nachträglich verlängerte Sicherungsverwahrung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einem Häftling recht gegeben und die Bundesrepublik Deutschland zu Schadenersatz verurteilt. Der mehrfach vorbestrafte Gewaltverbrecher soll 50.000 Euro erhalten, urteilte der Gerichtshof in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.
Straßburg - Im Streit über eine nachträglich verlängerte Sicherungsverwahrung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einem Häftling recht gegeben und die Bundesrepublik Deutschland zu Schadenersatz verurteilt. Der mehrfach vorbestrafte Gewaltverbrecher soll 50.000 Euro erhalten, urteilte der Gerichtshof in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.
Gegen den zuletzt 1986 verurteilten Mann hätte nicht eine nachträglich verlängerte Sicherungsverwahrung verhängt werden dürfen, befand der Gerichtshof. Er wurde zunächst wegen versuchten Mordes und Raubes zu fünf Jahren und einer anschließenden Sicherungsverwahrung verurteilt. Diese wurde schließlich verlängert.
Der Kläger sah dadurch sein Recht auf Freiheit verletzt. Zudem erklärte er, dass die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung das Verbot der nachträglichen Verhängung einer schwereren als zur Tatzeit angedrohten Strafe verletze. Der Mann, der in der JVA im hessischen Schwalmstadt einsitzt, war mit seiner Beschwerde bis zum Bundesverfassungsgericht in allen Instanzen gescheitert. Im Mai 2004 hatte er in Straßburg Beschwerde eingelegt. (© AP)




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