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Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen wichtig

veröffentlicht am 15.12.2009


Besitzern von Eigentumswohnungen drohen bei Schäden am Haus hohe Belastungen. Das gelte insbesondere dann, wenn die Eigentümergemeinschaft nicht genug Geld für die Instandhaltung zurückgelegt habe, warnt die Ing-Diba. Demnach sind Verwalter von Immobilien in Gemeinschaftsbesitz sogar gesetzlich zur einer «angemessenen Instandhaltungsrückstellung» verpflichtet.

 

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Frankfurt/Main - Besitzern von Eigentumswohnungen drohen bei Schäden am Haus hohe Belastungen. Das gelte insbesondere dann, wenn die Eigentümergemeinschaft nicht genug Geld für die Instandhaltung zurückgelegt habe, warnt die Ing-Diba. Demnach sind Verwalter von Immobilien in Gemeinschaftsbesitz sogar gesetzlich zur einer «angemessenen Instandhaltungsrückstellung» verpflichtet.


Über die Höhe der monatlichen Rücklage entscheidet die Wohneigentümergemeinschaft, oder sie überlässt es dem Verwalter. Als Faustregel für Neubauobjekte empfehlen sich pro Jahr und je Quadratmeter Wohnfläche 0,8 bis 1,0 Prozent des Kaufpreises. Für eine 80 Quadratmeter große Eigentumswohnung, die 200.000 Euro kostete, sind das jährlich also bis zu 2.000 Euro.


Genauer, aber komplizierter ist die Berechnung für Neu- und Gebrauchtimmobilien anhand der sogenannten Petersschen Formel, die sich an der Gesamtlebensdauer und den reinen Baukosten ohne Grundstücks- und Erschließungskosten orientiert. Die Baukosten werden mit dem Faktor 1,5 multipliziert und bei Neubauten durch eine angenommene Nutzungsdauer von 80 Jahren geteilt. Die jährliche Instandhaltungsrücklage beträgt dann 70 Prozent des so ermittelten Wertes.


Käufern von Eigentumswohnungen empfehlen die Experten, sich den Rücklagenbestand der Wohnanlage ebenso genau anzuschauen wie den Zustand der Immobilie und die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen. Stehen größere Investitionen an, die aus dem gemeinsamen Geldtopf nicht gedeckt werden können, sollte der Kaufpreis entsprechend gedrückt werden.  (© AP)



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