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Verbraucherzentrale: Energiepreisen vorsorglich widersprechen

veröffentlicht am 15.12.2009


Wer die Strom- und Gasrechnung unbeanstandet hinnimmt, erklärt sich einem aktuellen Urteil zufolge mit dem Preis einverstanden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg weist auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt hin. Daher raten die Verbraucherschützer allen Energiekunden, die von Preiserhöhungen betroffen sind, zum vorsorglichen Widerspruch gegen den erhöhten Preis.

 

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Stuttgart - Wer die Strom- und Gasrechnung unbeanstandet hinnimmt, erklärt sich einem aktuellen Urteil zufolge mit dem Preis einverstanden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg weist auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt hin. Daher raten die Verbraucherschützer allen Energiekunden, die von Preiserhöhungen betroffen sind, zum vorsorglichen Widerspruch gegen den erhöhten Preis.


Die Verbraucherzentrale verweist auch auf die aktuellen Preiserhöhungen vieler Anbieter - dementsprechend viele Verbraucher seien betroffen. Wichtig zu wissen: «Letzter Termin für den Widerspruch ist die Jahresrechnung.» Aus Beweisgründen empfiehlt die Verbraucherorganisation, den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein zu schicken.  (© AP)


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