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Freispruch für Gefängnisarzt nach Tod eines Häftlings in JVA Nürnberg

veröffentlicht am 11.12.2009


Ein Amtsarzt und ein Krankenpfleger, die nach dem Selbstmord eines Häftlings in Nürnberg wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht standen, sind freigesprochen worden. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass der Untersuchungshäftling starb, weil sich der Mediziner und der Pfleger nicht ausreichend um den Schwerstverletzten kümmerten. «Durch welche Handlung auch immer, wäre er nicht mehr zu retten gewesen», sagte Richterin Heidi Dünisch am Freitag vor dem Amtsgericht Nürnberg.

 

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Nürnberg - Ein Amtsarzt und ein Krankenpfleger, die nach dem Selbstmord eines Häftlings in Nürnberg wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht standen, sind freigesprochen worden. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass der Untersuchungshäftling starb, weil sich der Mediziner und der Pfleger nicht ausreichend um den Schwerstverletzten kümmerten. «Durch welche Handlung auch immer, wäre er nicht mehr zu retten gewesen», sagte Richterin Heidi Dünisch am Freitag vor dem Amtsgericht Nürnberg.


Auch Staatsanwältin Anita Traud und die Verteidigung hatten auf Freispruch plädiert. Die beiden Männer hätten zwar nach dem Selbstmordversuch des 24-Jährigen die Schwere seiner Verletzungen falsch eingeschätzt und daher auch möglicherweise lebensverlängernde Maßnahmen nicht unternommen, sagte Traud. Allerdings könne nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass dieses Unterlassen auch zum Tod des Mannes geführt habe, erklärte die Staatsanwältin.


Der Insasse der JVA Nürnberg starb im Juli 2008. Er hatte sich mit einer Rasierklinge tiefe Schnitte in den Ellenbeugen und am Handgelenk zugefügt. Anschließend rief er per Haussprechanlage um Hilfe und verlangte einen Arzt. Der alarmierte Sanitäter der JVA Nürnberg rief daraufhin den Bereitschaftsarzt an, der über Telefon eine Versorgung nur mit Klammerpflastern empfahl. Der 60-jährige Arzt kam selbst nicht ins Gefängnis. Während der Versorgung durch den Sanitäter sackte der 24-Jährige wegen des Blutverlustes zusammen. Ein neun Minuten später eintreffender Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen.  (© AP)



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