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Hundedreck kann Wohnung kosten

veröffentlicht am 08.12.2009


Mieter, die ihren Hund ständig im Garten des Mietshauses sein Geschäft machen lassen, können fristlos ihre Wohnung verlieren. Bei einer derart nachhaltigen und vorsätzlichen Störung, die Mitmieter stark beeinträchtigt, darf nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Steinfurt nicht nur die Erlaubnis zur Hundehaltung zurückgenommen werden.

 

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Berlin - Mieter, die ihren Hund ständig im Garten des Mietshauses sein Geschäft machen lassen, können fristlos ihre Wohnung verlieren. Bei einer derart nachhaltigen und vorsätzlichen Störung, die Mitmieter stark beeinträchtigt, darf nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Steinfurt nicht nur die Erlaubnis zur Hundehaltung zurückgenommen werden.


Wenn eine Abmahnung ohne Wirkung bliebt, darf der Vermieter dem Hundehalter sogar fristlos kündigen. Auf das Urteil weist die Zeitschrift «test» (Dezemberausgabe) hin.  (© AP)


Lesen Sie auch: Stauprognose: Pfingsten und Baustellen behindern den Verkehr


Rund um die Pfingstfeiertage wird der Verkehr am kommenden verlängerten Wochenende (25.-28.5.2012) auf den Autobahnen streckenweise nur stockend vorankommen. Der Auto Club Europa (ACE) schließt auch längere Zwangspausen aufgrund von Staus nicht aus. Besonders auf den großen Reiserouten in den Süden und in den Norden ist mit zum Teil erheblichen Verkehrsstörungen zu rechnen. Dafür sorgen auch die Engpässe an den mehr als 400 Autobahnbaustellen.  zur Nachricht >>

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