Hundedreck kann Wohnung kosten
veröffentlicht am 08.12.2009

Mieter, die ihren Hund ständig im Garten des Mietshauses sein Geschäft machen lassen, können fristlos ihre Wohnung verlieren. Bei einer derart nachhaltigen und vorsätzlichen Störung, die Mitmieter stark beeinträchtigt, darf nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Steinfurt nicht nur die Erlaubnis zur Hundehaltung zurückgenommen werden.
Berlin - Mieter, die ihren Hund ständig im Garten des Mietshauses sein Geschäft machen lassen, können fristlos ihre Wohnung verlieren. Bei einer derart nachhaltigen und vorsätzlichen Störung, die Mitmieter stark beeinträchtigt, darf nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Steinfurt nicht nur die Erlaubnis zur Hundehaltung zurückgenommen werden.
Wenn eine Abmahnung ohne Wirkung bliebt, darf der Vermieter dem Hundehalter sogar fristlos kündigen. Auf das Urteil weist die Zeitschrift «test» (Dezemberausgabe) hin. (© AP)
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