Patient muss versäumte Massage zahlen

veröffentlicht am 07.12.2009


Wer einen Massagetermin ohne Nachweis eines triftigen Grundes versäumt, muss ihn bezahlen. Mit diesem rechtskräftigen Urteil hat das Amtsgericht München der Klage einer Massagepraxis gegen eine Patientin Recht gegeben. Die Frau hatte von ihrem Arzt zehn Massagen verordnet bekommen, war aber nur neun mal erschienen.

 

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München - Wer einen Massagetermin ohne Nachweis eines triftigen Grundes versäumt, muss ihn bezahlen. Mit diesem rechtskräftigen Urteil hat das Amtsgericht München der Klage einer Massagepraxis gegen eine Patientin Recht gegeben. Die Frau hatte von ihrem Arzt zehn Massagen verordnet bekommen, war aber nur neun mal erschienen. Das für die zehnte Massgage geforderte Honorar zahlte sie nicht, weil sie unter Migräne gelitten habe.


Das Gericht erklärte am Montag, der fest vereinbarte Massagetermin stelle einen Dienstvertrag dar. Die Zahlungsverpflichtung entfalle nur, wenn die Patientin zum Beispiel durch ein ärztliches Attest beweisen könnte, dass sie tatsächlich unmöglich kommen konnte.  (© AP)


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