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02. Dezember 2009

Vertragsrücktritt kann für Quelle-Kunden teuer werden



Stuttgart - Wer von einem Küchen-Kaufvertrag mit dem insolventen Versandhändler Quelle zurücktreten will, dem droht eine Schadenersatzforderung. Trotz der Abwicklung des Unternehmens bleiben Kunden an die Vereinbarungen gebunden, wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mitteilt.

Zwar könnten Käufer von Einbauküchen demnächst keine Mängelansprüche mehr durchsetzen und müssten den Kundendienst selbst bezahlen. Als Grund für eine Abbestellung sehe Quelle dies aber nicht an und verlange etwa ein Viertel des Kaufpreises als Entschädigung - viel Geld für nichts.

Kann Quelle eine Küche aber nicht wie bestellt liefern, gilt die Leistung nach Ansicht der Verbraucherschützer als mangelhaft. Dies sei zum Beispiel der Fall, wenn sich das Unternehmen nicht an die vereinbarte Geräteausstattung oder an den vereinbarten Termin halte. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den Versandhändler per Einschreiben dann eine angemessene Frist von etwa drei Wochen zu setzen. Werde diese nicht eingehalten, könnten Verbraucher ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten.


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