US-Terrorfahnder künftig mit Zurgiff auf europäische Bankdaten
veröffentlicht am 30.11.2009

Trotz datenschutzrechtlicher Bedenken hat die Bundesregierung das umstrittene Bankdaten-Abkommen mit den USA durchgewinkt. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) legte am Montag bei der entscheidenden Sitzung mit seinen EU-Kollegen kein Veto ein. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kritisierte das Verhalten ihres Kabinettskollegen scharf.
Brüssel - Trotz datenschutzrechtlicher Bedenken hat die Bundesregierung das umstrittene Bankdaten-Abkommen mit den USA durchgewinkt. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) legte am Montag bei der entscheidenden Sitzung mit seinen EU-Kollegen kein Veto ein. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kritisierte das Verhalten ihres Kabinettskollegen scharf.
«Das Europäische Parlament, der Bundesrat, Wirtschafts- und Bürgerrechtsverbände haben national wie europaweit auf ein hohes Datenschutzniveau gedrängt. Diese Mahnung wurde nicht gehört», erklärte Leutheusser-Schnarrenberger in Berlin.
De Maizière begründete seine Enthaltung damit, dass die Analyse verdächtiger Finanztransaktionen durch die USA unter anderem zur Entdeckung der Sauerlandgruppe beigetragen habe, die im Sommer 2007 Anschläge in Deutschland vorbereitete.
Die USA stützen sich bei ihren Ermittlungen auf Verbindungsdaten des Finanzdienstleisters SWIFT, der täglich Millionen Überweisungen zwischen mehr als 8.000 Banken weltweit abwickelt. Künftig will das Unternehmen in Europa in Auftrag gegebene Überweisungen aber nur noch in europäischen Rechenzentren speichern, zu denen die USA keinen Zugang haben. Mit dem neuen Abkommen verpflichtet sich die EU nun, den US-Fahndern bestimmte Datensätze zu übermitteln.
Nach Darstellung De Maizières wäre der Datentransfer auch ohne die umstrittene Entscheidung vom Montag weitergegangen, und zwar auf Basis des allgemeinen Rechtshilfe-Abkommens zwischen der EU und den USA. Dieses sehe keinerlei Einschränkungen für die Verwendung der Daten vor. Insofern sei das SWIFT-Abkommen «auch im Interesse des Datenschutzes» eine Verbesserung.
Tatsächlich dürfte der Datentransfer mit dem neuen Abkommen aber sehr viel unkomplizierter laufen, als dies nach dem Rechtshilfeabkommen möglich gewesen wäre. Letzteres sieht nämlich vor, dass die einzelnen EU-Regierungen auf Anfragen der USA nachforschen, ob ein bestimmter Straftäter oder Verdächtiger in ihrem Land über ein Konto verfügt oder Finanztransaktionen getätigt hat. Bei SWIFT hingegen sind Verbindungsdaten aus ganz Europa bereits gebündelt.
Informationen über sogenannte SEPA-Überweisungen, die für viele innereuropäische Zahlungen genutzt werden, sollen nach Angaben De Maizières nicht herausgegeben werden. Zudem sollten nur Abfragen zu Terrorverdächtigen beantwortet werden.
Dagegen erklärte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, mit dem Abkommen werde die Übermittlung einer Vielzahl von Daten über Zahlungsvorgänge mit nur marginalem, indirektem oder sogar nur mutmaßlichem Bezug zum Terrorismus legitimiert. «Ich befürchte, dass die Daten auch dann für mehrere Jahre gespeichert bleiben, wenn sich nach der Übermittlung keine ergänzenden und weiterführenden Anhaltspunkte für einen Terrorismusbezug ergeben.»
Die Entscheidung der Innenminister fiel einen Tag vor Inkrafttreten des EU-Reformvertrags von Lissabon, der dem Europaparlament ein Mitspracherecht in der Angelegenheit eingeräumt hätte. «Der Ministerrat hat einen Fehlstart für den Lissabon-Vertrag hingelegt», kritisierte der CSU-Europaabgeordnete Manfred Weber. Die SPD-Europaabgeordnete Birgit Sippel sprach von einem «Affront».
Das SWIFT-Abkommen tritt vorläufig am 1. Februar in Kraft. Das EU-Parlament könnte es allerdings nachträglich kippen, weil für den formellen Vertragsabschluss im Frühjahr nach den dann geltenden Regeln des Lissabon-Vertrags die Zustimmung der Abgeordneten erforderlich ist. (© AP)




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