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26. November 2009

BKA will Vorratsdaten für Terror-Ermittlungen nutzen



Wiesbaden - Das Bundeskriminalamt (BKA) sieht weiter eine hohe Terrorgefahr in Deutschland und will für seine Ermittlungen auf Vorrat gespeicherte Internetverbindungsdaten von Verdächtigen nutzen. Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist dies derzeit nur in Ausnahmefällen möglich. «Diese Entscheidung werden wir erst abwarten», sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke am Donnerstag in Wiesbaden.

Wegen des technischen Wandels spiele das Internet eine überragende Rolle für Terrorismus und organisierte Kriminalität, betonte der Behördenchef. Ohne die Verkehrsdaten sei keine nachhaltige Aufklärung möglich.

Internet-Provider sind nach einem neuen Gesetz verpflichtet, seit dem 1. Januar E-Mail-Verbindungsdaten und IP-Adressen zu speichern. Union und FDP vereinbarten im Koalitionsvertrag, dass diese Daten bis zur Entscheidung aus Karlsruhe etwa zur Abwehr von Anschlägen genutzt, nicht aber als Beweise in einem Prozess gegen einen Verdächtigen eingebracht werden dürfen. Die mündliche Verhandlung in Karlsruhe findet im Dezember statt, die Entscheidung gibt es im kommenden Jahr.

Ziercke sagte zudem, dass auch die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) notwendig sei, weil viele Kriminelle ihre Internettelefongespräche verschlüsselten. Bei der Quellen-TKÜ dringen Ermittler zum Beispiel in Rechner von Verdächtigen ein, um die Verschlüsselung von Gesprächen mit Hilfe von Programmen wie Skype zu umgehen. Das Verfahren ist in Deutschland umstritten. weiterlesen >>





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