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24. November 2009
Eckpunkte der Jobcenter-Umstrukturierung noch vor Weihnachten
Kassel - Die Bundesregierung will bis zum 18. Dezember die Eckpunkte für die künftige Organisation der Jobcenter festlegen. Dies kündigte Bundesarbeitsminister Franz-Josef Jung bei der Eröffnung der Richterwoche des Bundessozialgerichts (BSG) am Dienstag in Kassel an. Am besten sei es, wenn künftig eine freiwillige Zusammenarbeit der Arbeitsagentur und der Kommune unter einem Dach möglich sei, um so bessere Hilfestellung für Hartz-IV-Empfänger zu gewährleisten, sagte Jung.
Die bisherige Hartz-IV-Verwaltungsarbeit sei ein Erfolgsmodell. «Nur ein Prozent der Bescheide werden jedes Jahr vor Gericht angegriffen», sagte Jung. Dies seien 164.000, was für die Sozialgerichte trotzdem eine hohe Arbeitsbelastung darstelle. Die notwendige Organisationsänderung sei aber «nicht die Entscheidung der Politik sondern die des Bundesverfassungsgerichts» gewesen, sagte Jung.
Mit Einführung der Hartz-IV-Gesetzgebung 2005 wurden Sozial- und Arbeitslosenhilfe zusammengelegt. Die eigens gegründeten Jobcenter und Arbeitsgemeinschaften waren alleine für die Betreuung der Hilfebedürftigen zuständig. Vorher hatten sich Kommunen und Arbeitsagentur die Aufgaben zwischen Sozial- und Arbeitslosenhilfe klar geteilt. Ende 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht die Organisation der Arbeitsgemeinschaften für grundgesetzwidrig erklärt und bis Ende 2010 den Gesetzgeber zu einer Organisationsänderung der Jobcenter verpflichtet.
Jung versprach außerdem, dass Rentner keine Rentenkürzungen zu befürchten haben. Bis 2020 werde der Rentenversicherungsbeitrag bei 19,9 Prozent bleiben. Auch der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung werde stabil bleiben. Daher werde der Bund der Bundesagentur für Arbeit mit mehr als 16 Milliarden Euro aushelfen, die wegen der Wirtschaftskrise der Behörde nun fehlen. weiterlesen >>

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