Versicherungskunden müssen bei Beitragsrückzahlung Fristen beachten

veröffentlicht am 23.11.2009


Nach dem Urteil zur Erstattung von Versicherungsbeiträgen rät der Bund der Versicherten (BdV) den Kunden, wegen der Verjährungsfristen möglichst bald aktiv zu werden. «Man kann jetzt schon eine Rückzahlung von den Versicherern fordern», sagte BdV-Finanzexperte Florian Overbeck am Montag der AP. Das Landgericht Hamburg hatte am Freitag mehrere Vertragsklauseln zur vorzeitigen Kündigung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen für ungültig erklärt.

 

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Frankfurt/Main - Nach dem Urteil zur Erstattung von Versicherungsbeiträgen rät der Bund der Versicherten (BdV) den Kunden, wegen der Verjährungsfristen möglichst bald aktiv zu werden. «Man kann jetzt schon eine Rückzahlung von den Versicherern fordern», sagte BdV-Finanzexperte Florian Overbeck am Montag der AP. Das Landgericht Hamburg hatte am Freitag mehrere Vertragsklauseln zur vorzeitigen Kündigung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen für ungültig erklärt. Millionen Verbraucher können nun von Versicherungsgesellschaften Geld zurückverlangen.


In dem Rechtsstreit geht es darum, welche Provisionen und Gebühren ein Versicherer geltend machen darf, wenn ein Kunde einen Vertrag vorzeitig auflöst. In vielen Fällen bekommen Versicherte auch dann kein oder nur wenig Geld zurück, wenn sie mehrere tausend Euro eingezahlt haben. Oft dauert es mehrere Jahre, bis ein Kunde einen positiven Rückkaufwert erreicht, weil die Gesellschaften zu Vertragsbeginn alle anfallenden Kosten berechnen.


Verbraucherschützer Overbeck rechnet nach eigenen Worten damit, dass die Versicherer Berufung gegen das Urteil einlegen werden und erst der Bundesgerichtshof in etwa zwei Jahren eine abschließende Entscheidung fällen wird. Da jährlich etwa vier Millionen Versicherungskunden betroffen seien, gehe es insgesamt um rund zwölf Milliarden Euro seit 2001.


Versicherungskunden haben demnach recht gute Chancen, eines Tages einen größeren Teil der gezahlten Beiträge zurückzuerhalten. Wichtig sei die Frage der Verjährung. Die Gerichte müssten noch klären, ob die Frist ab der Kündigung des Versicherungsvertrags oder ab dem am Freitag gefällten Urteil gelte. In jedem Fall sollten die Betroffenen möglichst bald eine Rückzahlung fordern.


Das Landgericht Hamburg folgte der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der diese Praxis nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg bereits 2005 in älteren Verträgen für ungültig erklärt hatte. Die Verbraucherschützer stellen auf ihrer Internetseite einen Musterbrief bereit, mit dem Versicherungskunden Beschwerde einlegen können.  (© AP)



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