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12. Oktober 2009
Verfassungsrichter beanstanden erneut Auslieferung
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat erneut eine Auslieferung nach Griechenland auf Grundlage des europäischen Haftbefehls abgelehnt. Damit hatte die Verfassungsbeschwerde eines Deutsch-Griechen zum zweiten Mal Erfolg. Zur Begründung der am Montag bekanntgegebenen Entscheidung heißt es, das Oberlandesgericht München habe weder die Verjährungsfrage noch den Tatvorwurf des Betrugs ausreichend geprüft, bevor es der Auslieferung zustimmte.
Der Fall wurde an das Oberlandesgericht Bamberg verwiesen, das erneut über die Auslieferung auf Grundlage des europäischen Haftbefehls entscheiden soll. Bereits im September hatte Karlsruhe die Auslieferung abgelehnt und den Fall an das OLG München zurückverwiesen. Auf der Grundlage eines zweiten europäischen Haftbefehls erklärte das Münchener Gericht die Auslieferung erneut für zulässig und ordnete Auslieferungshaft an. Aber auch diese Entscheidung entsprach nach der Entscheidung einer Kammer des Bundesverfassungsgerichts nicht den «Mindestanforderungen an Art und Tiefe der Begründung richterlicher Entscheidungen.» (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvR 2115/09)
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