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12. Oktober 2009

Verfassungsrichter beanstanden erneut Auslieferung



Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat erneut eine Auslieferung nach Griechenland auf Grundlage des europäischen Haftbefehls abgelehnt. Damit hatte die Verfassungsbeschwerde eines Deutsch-Griechen zum zweiten Mal Erfolg. Zur Begründung der am Montag bekanntgegebenen Entscheidung heißt es, das Oberlandesgericht München habe weder die Verjährungsfrage noch den Tatvorwurf des Betrugs ausreichend geprüft, bevor es der Auslieferung zustimmte.

Der Fall wurde an das Oberlandesgericht Bamberg verwiesen, das erneut über die Auslieferung auf Grundlage des europäischen Haftbefehls entscheiden soll. Bereits im September hatte Karlsruhe die Auslieferung abgelehnt und den Fall an das OLG München zurückverwiesen. Auf der Grundlage eines zweiten europäischen Haftbefehls erklärte das Münchener Gericht die Auslieferung erneut für zulässig und ordnete Auslieferungshaft an. Aber auch diese Entscheidung entsprach nach der Entscheidung einer Kammer des Bundesverfassungsgerichts nicht den «Mindestanforderungen an Art und Tiefe der Begründung richterlicher Entscheidungen.» (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvR 2115/09)

Lesen Sie auch: Spanischer Richter Garzón wegen Kompetenzüberschreitung verurteilt

Der bekannte spanische Richter Baltasar Garzón ist im Zusammenhang mit Korruptionsermittlungen der Kompetenzüberschreitung schuldig gesprochen worden. Ein siebenköpfiger Richterausschuss am Obersten Gerichtshof in Madrid fällte das Urteil am Donnerstag einstimmig. Danach darf Garzón elf Jahre lang nicht als Richter arbeiten. Der Gerichtsentscheid könnte für den Juristen, der mit seiner Anklage des früheren chilenischen Machthabers Augusto Pinochet zu internationaler Bekanntheit gelangte, das Ende seiner Karriere bedeuten.  zur Nachricht >>


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