Für Versicherungsschutz beim Umzug sorgen

veröffentlicht am 09.10.2009


Der eigene Hausrat sollte auch während und nach einem Umzug ausreichend gegen Verlust und Schäden versichert sein. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin. Damit die Hausratversicherung sofort in der neuen Wohnung gilt, müsse der Kunde seinen Versicherer rechtzeitig über Umzug und neue Adresse informieren.

 

Kommentare: 0

 

Henstedt-Ulzburg - Der eigene Hausrat sollte auch während und nach einem Umzug ausreichend gegen Verlust und Schäden versichert sein. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin. Damit die Hausratversicherung sofort in der neuen Wohnung gilt, müsse der Kunde seinen Versicherer rechtzeitig über Umzug und neue Adresse informieren. Dann bestehe zwei Monate lang in der alten und der neuen Wohnung Versicherungsschutz. Erst danach gehe der Schutz vollständig auf das neue Domizil über.


Mit dem Einzug in die neue Wohnung sind der Versicherung die neue Wohnfläche und auch ein geänderter Wert des Hausrats zu übermitteln, wie der BdV erläutert. Falls der Prämiensatz durch den Umzug in eine höhere Tarifzone steigt, hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Er kann sich unter Umständen nach einer günstigeren Hausratversicherung umschauen.


Der Umzügler sollte auch seine anderen Versicherer schon vor dem Ortswechsel über neue Anschrift oder auch neue Bankverbindung informieren. Dann wird der Versicherungsschutz nicht durch Zahlungsverzug gefährdet.


Am Umzugstag ist die private Haftpflichtversicherung besonders interessant. Sofern Mietsachen mit im Vertrag stehen, muss sie für vom Ausziehenden beschädigte Türen oder Wände aufkommen. Wenn ein Umzugshelfers versehentlich den Fernseher oder einen Geschirrkarton fallen lässt, zahlt dessen Haftpflicht allerdings in der Regel nicht.


Haften müssen der private Helfer und dessen Versicherung nur, wenn dieser den Schaden grob fahrlässig verursacht hat oder wenn dessen Haftpflicht Schäden bei «Gefälligkeitshandlungen» ausdrücklich mitversichert. Die Privathaftpflicht des Helfers muss aber für Schäden einstehen, die er nicht am Umzugsgut, sondern am Eigentum Dritter verursacht.


Mit den Umzug beauftragte Speditionen haften nach den Angaben des BdV meist nur begrenzt für den von Wohnung zu Wohnung transportierten Hausrat. Nur eine Transportversicherung zum Neuwert schützt in jedem Fall das Umzugsgut vollständig. Wer auf eigene Faust mit einem geliehenen Transporter umzieht, hat unterwegs keinen Versicherungsschutz für seine Ladung. Die Hausratversicherung zahlt nur, wenn das Fahrzeug abbrennt und wenn der Umzügler unter Drohungen gegen Leib oder Leben ausgeraubt wird.  (© AP)



Schreiben Sie ein Kommentar! 

Kommentar zum Thema "Für Versicherungsschutz beim Umzug sorgen"

  Max. 25 Zeichen
 
 
 
  Sicherheitscode

Nur Kleinbuchstaben und Zahlen

 
 

 

Twitter