Home  >  Auto

Nicht vom Unfallort entfernen, bevor die Polizei eintrifft

veröffentlicht am 26.09.2009


Ein Autofahrer muss bei einem Unfall alles tun, um den Tatbestand aufzuklären und den Schaden gering zu halten. Verlässt er den Unfallort, bevor die Polizei eingetroffen ist, so hat er keinen Anspruch auf Schadensersatz, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken erklären. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn er seinen Wagen und seine Papiere an der Unfallstelle zurücklässt.

 

Kommentare: 0

 

Saarbrücken - Ein Autofahrer muss bei einem Unfall alles tun, um den Tatbestand aufzuklären und den Schaden gering zu halten. Verlässt er den Unfallort, bevor die Polizei eingetroffen ist, so hat er keinen Anspruch auf Schadensersatz, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken erklären. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn er seinen Wagen und seine Papiere an der Unfallstelle zurücklässt.


In dem vor Gericht verhandelten Fall war ein Autofahrer nachts in einer Kurve von der Fahrbahn abgekommen und mit der Begrenzungsmauer eines nahe gelegenen Anwesens kollidiert. Dabei entstand ein Sachschaden in Höhe von 800 Euro. Der Fahrer verließ jedoch vor Eintreffen der Polizei und des Krankenwagens den Unfallort. Er ließ allerdings sein Auto mit den Papieren zurück. Am nächsten Morgen suchte er einen Arzt auf, der diverse Verletzungen an Kopf und Armen feststellte.


Seine Klage gegen die Kaskoversicherung auf Zahlung des entstandenen Schadens wurde abgelehnt. Die Versicherung sei nicht verpflichtet, Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zu erbringen, da der Kläger durch das Verlassen der Unfallstelle seine Verpflichtung zur Aufklärung des Tatbestands verletzt habe, entschied das Gericht. Das Entfernen vom Unfallort sei weder mit dem Zurücklassen des Fahrzeugs samt Papieren noch mit der Einwilligung eines der Zeugen zu entschuldigen oder gar zu rechtfertigen.


Der Fahrer hätte warten müssen, bis die Polizei eintraf. Dies sei insbesondere deshalb wichtig, weil es versicherungsrechtlich auch immer darum gehe, ob Alkohol mit im Spiel gewesen sei.  (© AP)



Schreiben Sie ein Kommentar! 

Kommentar zum Thema "Nicht vom Unfallort entfernen, bevor die Polizei eintrifft"

  Max. 25 Zeichen
 
 
 
  Sicherheitscode

Nur Kleinbuchstaben und Zahlen

 
 

 

Twitter