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16. September 2009
Ligaverband und DFL scheitern mit Beschwerde gegen Kartellamt
Düsseldorf - Im Streit um ihr Vermarktungsmodell für die Fußball-Bundesliga sind der Ligaverband und die Deutsche Fußball Liga (DFL) mit einer Beschwerde gegen das Bundeskartellamt gescheitert. Das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärte die Beschwerde für unzulässig und wies sie ab, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch auf Anfrage sagte. Zur Begründung hieß es, das Kartellamt habe in der Sache keine förmliche Entscheidung getroffen, die die Kläger hätten angreifen können. Die Wettbewerbsbehörde hatte im Juli 2008 die Pläne der DFL zur Zentralvermarktung der Bundesliga-Fernsehrechte gestoppt.
Die Pläne hatten unter anderem vorgesehen, ab der Spielzeit 2009/2010 die Zusammenfassungen von fünf Samstagspielen erst ab 22.00 Uhr im Free-TV zu senden. Das Kartellamt hatte erklärt, es halte das geplante Modell für unzulässig - und eine Untersagung für den Fall angekündigt, dass die DFL an ihren Plänen festhalte. Später erließ das Kartellamt die angekündigte Untersagung jedoch nicht, sondern teilte mit, sie könne das beanstandete Vermarktungsmodell erst dann förmlich untersagen, wenn es tatsächlich umgesetzt worden sei.
DFL und Ligaverband kritisierten damals, dass es ihnen das Amt von vornherein unmöglich mache, ihr Modell mit Aussicht auf Erfolg auszuschreiben. Gleichzeitig hätten sie nicht einmal die Möglichkeit, die Einschätzung der Behörde gerichtlich überprüfen zu lassen. «Ligaverband und DFL sind somit rechtlos gestellt. Denn das Bundeskartellamt hat faktisch das von ihm gewünschte Verhalten durchgesetzt, mangels Verfügung aber keine Grundlage zur rechtlichen Überprüfung geschaffen», kritisierten die Verbände damals.
In der Verhandlung habe das Oberlandesgericht das Bundeskartellamt nun angewiesen, in Zukunft rechtzeitig klare Verhältnisse zu schaffen, erklärte die Gerichtssprecherin. Die Behörde habe daraufhin auch zugesagt, diese Weisung des Senats zu befolgen.

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