Gewaltschutzgesetz wirkt: Doch Kritik am Umgangsrecht für gewalttätige Väter

veröffentlicht am 22.04.2012


Die Einführung des Gewaltschutzgesetzes hat die Situation misshandelter Frauen verbessert. Das berichtet das Nachrichtenmagazin FOCUS unter Berufung auf eine interne Studie des Bundesverbandes Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff), die in den nächsten Tagen vorgestellt wird.

 

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Berlin - Die Einführung des Gewaltschutzgesetzes hat die Situation misshandelter Frauen verbessert. Das berichtet das Nachrichtenmagazin FOCUS unter Berufung auf eine interne Studie des Bundesverbandes Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff), die in den nächsten Tagen vorgestellt wird.


Laut bff bleibt der Gewaltschutz jedoch „ein riesiges Problem“, wenn Täter und Opfer gemeinsame Kinder haben. Auch die frühere Bundesfamilienministerin Christine Bergmann (SPD), die den Paragrafen vor zehn Jahren durchsetzte, sieht das Umgangsrecht für gewalttätige Väter kritisch.


Das Thema sei auch im Zusammenhang mit sexueller Gewalt in ihrer Zeit als Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung an sie herangetragen worden. Bergmann: "Ich sehe hier einen großen Handlungsbedarf, insbesondere auch bei der Fortbildung der Verantwortungsträger in den Jugendämtern und in den Familiengerichten.“ (ghd)  



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Kommentar zum Thema "Gewaltschutzgesetz wirkt: Doch Kritik am Umgangsrecht für gewalttätige Väter"

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Was denn nun, gewalttätige Väter, Partner oder einfach nur Männer=Täter?
Oliver Kaszierski am 22.04.2012 - 17:32 Uhr:
In streitigen familienrechtlichen Auseinandersetzungen werden gerne mal entsprechende Vorwürfe laut, die regelmäßig nicht bestätigt werden können. Die Juristen haben hier sogar eine Art Beweislastumkehr etabliert (solange der Vorwurf nicht entkräftet ist werden die Umgangskontakte ausgesetzt). Fatal, für die Betroffenen. Umgang wird zuerst ausgesetzt und erst nach Monaten bis Jahren – wenn überhaupt - begleitet wieder aufgenommen. Für Fällen, in denen sich die Elternteile besser nicht begegnen, gibt es Umgangspflegschaften. Da holt und bringt eine neutrale dritte Person das nicht direkt von Gewalt betroffene Kind. Handlungsbedarf besteht hier mit Sicherheit, aber gewiss nicht in der Form wie an Frau Bergmann herangetragen und willfährig angenommen.
net-tribune

 

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