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BayernLB droht neuer Ärger

veröffentlicht am 22.04.2012


Der Bayerischen Landesbank (BayernLB) droht ein neues Risiko von bis zu 500 Millionen Euro. Wie das Nachrichtenmagazin FOCUS berichtet, urteilt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am 15. Mai über acht Klagen von Angestellten gegen ihren Arbeitgeber.

 

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München - Der Bayerischen Landesbank (BayernLB) droht ein neues Risiko von bis zu 500 Millionen Euro. Wie das Nachrichtenmagazin FOCUS berichtet, urteilt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am 15. Mai über acht Klagen von Angestellten gegen ihren Arbeitgeber. Es geht um beamtenähnliche Versorgungsverträge, die den Bankern nach ihrem Ausscheiden eine überdurchschnittliche Absicherung gewähren.


Das Kreditinstitut hatte die Luxuspensionen 2009 gegen eine deutlich abgespeckte Variante ersetzt. Etwa ein Viertel der betroffenen 2300 Mitarbeiter haben laut Angaben der BayernLB das veränderte Angebot nicht akzeptiert. Die Münchner Rechtsanwältin Heidrun Hans, die zwei der Kläger in Erfurt vertritt (Aktenzeichen: 3 AZR 281/11 und 3 AZR 279/11), sagte dem Magazin: "Seit 2009 sind deshalb Hunderte von Klagen auf Abschluss eines Versorgungsvertrags anhängig.“


Zwar ist das Erfurter Urteil zu den acht exemplarischen Fällen für künftige Entscheidungen an anderen Gerichten nicht bindend. Laut Hans „besteht aber die große Hoffnung, dass sich die übrigen Verfahren inhaltlich erledigen, wenn das Bundesarbeitsgericht über dem Anspruch im Grunde nach entschieden hat“. Rechnerisch ergibt sich so ein Kostenrisiko von 500 Millionen Euro. Das ist ein Viertel der zwei Milliarden Euro, die die BayernLB als Gesamtbelastung aus der Versorgung angibt. Wie es in der Bank heißt, hat die BayernLB keine bilanziellen Rückstellungen für diese Risiken gebildet. (ghd)  


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"BayernLB droht neuer Ärger"
DeLuxe am 23.04.2012 - 22:27 Uhr:
Die BayernLB hatte immer niedrigere Gehälter als bei der Konkurrenz bezahlt mit dem Hinweis auf den Versorgungsvertrag als Kompensation. Hier von einer Luxuspension zu sprechen ist Ignoranz. Schauen Sie sich doch einmal die Pensionen von Ministern, Vorständen etc. an! Im Übrigen wurde von den zuständigen Arbeitsgerichten sowohl in erster als auch in zweiter Instanz fast durchweg die Unrechtmäßigkeit der Verweigerung des Versorgungsrechts festgestellt. Bleibt abzuwarten, was das BAG nun sagen wird. Glücklicherweise haben wir in Deutschland immer noch unabhängige Richter. Wollen Sie dieses hohe Gut mit Ihrem Artikelchen infragestellen? Soll das Recht opportunistischen Interessen geopfert werden?
net-tribune

"BayernLB droht neuer Ärger"
Anonym am 23.04.2012 - 13:57 Uhr:
Ich bin einer dieser Mitarbeiter, die geklagt haben. Wenn man den Artikel liest, und das Wort "Luxuspensionen" liest dann könnte man meinen, es handelt sich wieder einmal um geldgiere Banker, die den Hals nicht voll genug kriegen können.... Fakt ist, dass den Mitarbeitern seit über 20 Jahren dieser Versorgungsvertrag in Aussicht gestellt worden ist und daher m.E. mit Fug und Recht diesen Mitarbeitern auch ein Anwartschaftsrecht auf diesen Vertrag zusteht; Fakt ist auch, dass Mitarbeitern in den letzten 20 Jahren, mit Hinweis auf die Perspektive des Versorgungsvertrages, gehaltlich Besserstellungen verwehrt wurden; Konkurrenzangebote von anderen Banken deshalb nicht angenommen wurden, weil man den Wert eines Versorgungsvertrage ebenfalls in die persönliche Abwägung von Beschäftigungsalternativen berücksichtigt hat. Des weiteren darf man darauf hinweisen, dass die Mitarbeiter an der Misere der Bank keinerlei Schuld tragen, alles aber auch wirklich alles beruht auf Geldgier, Wachstumswahnsinn und Bestrebungen des Vorstandes mit der LBBW gleichziehen zu wollen - und ich möchte nicht wissen, was diese ehemaligen Vortstände der BayernLB, die derzeitzeit teilweise im Knast sitzen, aktuell für Ruhestandgehälter oder Pensionen kriegen; da kommt mir das kotzen !!!! Zu guter Letzt noch ein Hinweis meinerseits, weil der Vorstand so "tolle" Entscheidungen in den letzen Jahren getroffen ha, erhalten wir im 3 Jahr in Folge keine Bonuszahlungen, Weihnachts- oder Urlaubsgeld; es sind die Dimensionen die man aus Zeitungen entnehmen kann ala Ackermann und co., aber proventual bewegen sich diese in einer Größenordnug von 15 % bis 25 % eines Jahresgehaltes eines Angestellten; diese Sonderzahlungen sind an der Erfüllung bestimmter Zielvorgaben geknüft; obwohl man diese Ziele erfüllt hat, gibt es keinen Cent - im Gegenzug muss man sich jetzt, wenn man nicht auf den Versorgungsvertrag verzichtet, sich hier und da anhören, man sei unkollegial und würde die Sanierung der Bank gefährden.
net-tribune

 

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