Unrechtmäßiger Nachbau eines Mercedes-Benz 300 SL vernichtet
veröffentlicht am 21.03.2012

Mercedes-Benz Classic hat die nachgebaute Karosserie eines Mercedes-Benz 300 SL vernichtet. Aufgrund der juristischen Lage ist es nicht rechtmäßig, diese Karosserie in den Verkehr zu bringen. Sie war vom deutschen Zoll beschlagnahmt worden.
Berlin - Mercedes-Benz Classic hat die nachgebaute Karosserie eines Mercedes-Benz 300 SL vernichtet. Aufgrund der juristischen Lage ist es nicht rechtmäßig, diese Karosserie in den Verkehr zu bringen. Sie war vom deutschen Zoll beschlagnahmt worden. Die Karosserieform des legendären „Flügeltürers“ ist zugunsten der Daimler AG geschützt.
Wer Nachbauten des Fahrzeugs herstellt, anbietet oder verkauft, verletzt die Rechte des Unternehmens. Das gilt auch dann, wenn für die Nachbauten keine Wort- oder Bildmarken des Unternehmens verwendet werden. Die Daimler AG geht seit Längerem energisch gegen Nachbauten vor.
Die Karosserieform des Flügeltürers ist zugunsten des Unternehmens auch markenrechtlich geschützt. Das hat das Landgericht Stuttgart erst Ende 2010 bestätigt (Az. 17 O 304/10, Urteil vom 9. Dezember 2010, rechtskräftig nach Berufungsrücknahme).
In einem konkreten Fall entstand bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen der unrechtmäßige Nachbau eines Mercedes-Benz 300 SL (© ampnet)




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