Straffrei durch nachträgliche Steuererklärung
veröffentlicht am 10.09.2009

Gutgestellte Rentner sollten schnellstens eine Steuererklärung nachreichen, sollten sie bisher trotz Steuerpflicht nicht an das Finanzamt gezahlt haben. Die Zeitschrift «Test» weist in ihrer September-Ausgabe darauf hin, dass ab Oktober die Finanzämter 120 Millionen Rentenbezugsmitteilungen erhalten. Dann können sie rückwirkend bis 2005 prüfen, welche Rentner Steuersünder sind.
Berlin - Gutgestellte Rentner sollten schnellstens eine Steuererklärung nachreichen, sollten sie bisher trotz Steuerpflicht nicht an das Finanzamt gezahlt haben. Die Zeitschrift «Test» weist in ihrer September-Ausgabe darauf hin, dass ab Oktober die Finanzämter 120 Millionen Rentenbezugsmitteilungen erhalten. Dann können sie rückwirkend bis 2005 prüfen, welche Rentner Steuersünder sind.
Nicht steuerpflichtig sind den Angaben der Zeitschrift zufolge alleinstehende Rentner, deren Jahresrente unter rund 16.500 Euro liegt und die keine weiteren Einkünfte haben. Wer schon seit 2005 oder früher verrentet war, hat eine Freigrenze von 19.000 Euro.
Wer noch eine Steuererklärung abgibt, bevor ein Brief vom Finanzamt ins Haus flattert, kommt straffrei davon, wie die Zeitschrift erläutert. Die fälligen Nachzahlungen dürften oft sehr gering ausfallen, da im Gegenzug Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen absetzbar seien. (© AP)




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