Bundesgerichtshof entscheidet in letzter Instanz über Nazi-Beute
veröffentlicht am 09.02.2012

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Freitag (10. Februar) über den rechtmäßigen Eigentümer der Plakatsammlung des Zahnarztes Hans Sachs. Die berühmte Sammlung wurde 1938 von den Nazis konfisziert.
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Freitag (10. Februar) über den rechtmäßigen Eigentümer der Plakatsammlung des Zahnarztes Hans Sachs. Die berühmte Sammlung wurde 1938 von den Nazis konfisziert. Sachs emigrierte wegen der Judenverfolgung in die USA.Ein Teil der vom NS-Propagandaministerium beschlagnahmten Sammlung befindet sich zwischenzeitlich im Besitz des Deutschen Historischen Museums.
Der Sohn von Hans Sachs, der in den USA lebende Peter Sachs, verlangt als Erbe die Herausgabe der Sammlung. In einem Pilotverfahren klagt er um das Plakat "Dogge". Das Landgericht Berlin gab der Klage des Sohnes statt. Das Kammergericht Berlin hatte sie dagegen im Januar 2010 abgewiesen. Der BGH ließ auf die Beschwerde des Sohnes hin die Revision zu und wird nun den Fall in letzter Instanz beraten.
Die Sammlung galt nach dem Krieg lange als verschollen, Hans Sachs erhielt für seine über 12000 Blatt umfassende Sammlung 1961 im Vergleichsweg 225000 Euro. Erst später erfuhr der Kunstsammler, dass große Teile in der DDR aufgetaucht waren. Die Plakatsammlung ging nach der Wiedervereinigung in den Besitz des Deutschen Historischen Museums. Derzeit sind 4.259 Plakate identifiziert.
Hans Sachs starb 1974 und wurde von seiner Frau beerbt. Sie starb 1998, ohne nach der Wiedervereinigung irgendwelche Ansprüche wegen der Sammlung erhoben zu haben.Sohn Peter ist bereit, den seinem Vater als Wiedergutmachung geleisteten Betrag zurückzuzahlen, wenn er die Plakatsammlung zurückerhält. (© AP)




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