Karlsruhe urteilt am 28. Februar über Sondergremium zur Euro-Rettung
veröffentlicht am 09.02.2012

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am 28. Februar darüber, ob die Abgeordneten des Bundestages an den Entscheidungen zur Euro-Rettung ausreichend beteiligt werden. Den Urteilstermin teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit.
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am 28. Februar darüber, ob die Abgeordneten des Bundestages an den Entscheidungen zur Euro-Rettung ausreichend beteiligt werden. Den Urteilstermin teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Der Zweite Senat entscheidet über die Klage zweier SPD-Bundestagsabgeordneter. Sie wenden sich gegen das neunköpfige Sondergremium, das in besonders eiligen oder vertraulichen Fällen anstelle des Bundestags-Plenums oder des Haushaltsausschusses Entscheidungen zum Euro-Rettungsschirm EFSF treffen sollte. Das Verfassungsgericht hatte Ende Oktober 2011 per Eilentscheidung eine Arbeitsaufnahme des Gremiums vorerst gestoppt. (© AP)
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Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) befürchtet, dass eine weitere Aufstockung der Euro-Rettungsschirme nicht ohne Einbeziehung der Europäischen Zentralbank (EZB) möglich sein wird. In ihrem aktuellen Wirtschaftsausblick warnt sie, dass die Rettungsschirme unter besonders ungünstigen Annahmen nicht ausreichen würden, Länder wie Spanien und Italien gleichzeitig für längere Zeit zu finanzieren. Sind die Geberländer wie Deutschland überfordert, muss nach Ansicht der OECD die EZB ran. zur Nachricht >>




Karlsruhe: Sondergremium zur Eurorettung nicht verfassungsgemäß
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