BGH-Richter ordnet Haft gegen mutmaßliche syrische Spione an
veröffentlicht am 08.02.2012

Die beiden am Dienstag in Berlin festgenommenen mutmaßlichen syrischen Spione kommen in Untersuchungshaft. Das hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) am Mittwoch nach der Vorführung der beiden Beschuldigten in Berlin entschieden, wie ein Sprecher der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe auf dapd-Anfrage mitteilte. Die Haftbefehle seien "in Vollzug gesetzt worden".
Berlin/Karlsruhe - Die beiden am Dienstag in Berlin festgenommenen mutmaßlichen syrischen Spione kommen in Untersuchungshaft. Das hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) am Mittwoch nach der Vorführung der beiden Beschuldigten in Berlin entschieden, wie ein Sprecher der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe auf dapd-Anfrage mitteilte. Die Haftbefehle seien "in Vollzug gesetzt worden".
Die beiden Männer sollen seit Jahren planmäßig syrische Oppositionelle in Deutschland bespitzelt haben. Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft besteht gegen Mahmoud El A. und Akram O. der dringende Verdacht der "geheimdienstlichen Agententätigkeit". Außenminister Guido Westerwelle (FDP) hatte aus Protest den syrischen Botschafter ins Auswärtige Amt einbestellt. Zur Frage, ob die Beschuldigten vor dem BGH-Richter Angaben machten, lehnte der Sprecher der Bundesanwaltschaft eine Stellungnahme ab. (© AP)
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