EGMR weist Klage von Prinzessin Caroline zurück

veröffentlicht am 07.02.2012


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Dienstag in einem möglicherweise bahnbrechenden Urteil die Pressefreiheit gestärkt. Eine Klage von Prinzessin Caroline von Hannover über den Schutz ihrer Privatsphäre wurde von den Straßburger Richtern zurückgewiesen. Diese war wegen der Veröffentlichung eines Fotos aus dem Jahr 2002, das sie und ihren Ehemann im Skiurlaub zeigt, vor Gericht gezogen.

 

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Paris - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Dienstag in einem möglicherweise bahnbrechenden Urteil die Pressefreiheit gestärkt. Eine Klage von Prinzessin Caroline von Hannover über den Schutz ihrer Privatsphäre wurde von den Straßburger Richtern zurückgewiesen. Diese war wegen der Veröffentlichung eines Fotos aus dem Jahr 2002, das sie und ihren Ehemann im Skiurlaub zeigt, vor Gericht gezogen.  (© AP)


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Erholung hat zum Wochenbeginn die Devise an den Finanzmärkten gelautet. Die von der Schuldenkrise zuletzt lange und arg gebeutelten europäischen Aktien setzten zu einer Gegenbewegung an. Die Gemeinschaftswährung konnte sich zu US-Dollar und Yen zumindest auf niedrigem Niveau stabilisieren. Für den DAX endete der Wochenauftakt nach fünf verlustreichen Sitzungen in Folge mit einem Plus von einem Prozent auf 6.331 Punkte.  zur Nachricht >>

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