BGH entscheidet über Gefängnisstrafe bei Steuerhinterziehung
veröffentlicht am 07.02.2012

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am Dienstagnachmittag erstmals entscheiden, ob Steuerhinterzieher ab einer geprellten Summe von mehr als einer Million Euro ins Gefängnis müssen. Der 1. Strafsenat verhandelt in Karlsruhe über den Fall eines Geschäftsmanns aus dem Raum Augsburg, der 1,1 Millionen Euro Steuern hinterzogen hatte.
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am Dienstagnachmittag erstmals entscheiden, ob Steuerhinterzieher ab einer geprellten Summe von mehr als einer Million Euro ins Gefängnis müssen. Der 1. Strafsenat verhandelt in Karlsruhe über den Fall eines Geschäftsmanns aus dem Raum Augsburg, der 1,1 Millionen Euro Steuern hinterzogen hatte.
Das Landgericht Augsburg sah im Geständnis des Mannes und seiner Reue mildernde Umstände und verhängte eine Bewährungsstrafe. Dagegen richtet sich die Revision der Staatsanwaltschaft, die eine härtere Strafe fordert. Bundesanwalt Wolfgang Kalf sagte am Dienstag in der Verhandlung in Karlsruhe: "Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt mehr." (© AP)
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